Kreis Offenbach - Innerhalb einer Woche wurden im Gesundheitsamt des Kreises Offenbach 739 Neuinfektionen erfasst. Diese verteilen sich auf alle 13 Kommunen im Kreisgebiet: Dietzenbach (43 Neuinfizierte), Dreieich (90), Egelsbach (20), Hainburg (25), Heusenstamm (35), Langen (84), Mainhausen (33), Mühlheim (84), Neu-Isenburg (50), Obertshausen (67), Rodgau (102), Rödermark (54) und Seligenstadt (52). Im gleichen Zeitraum hat das Gesundheitsamt erneut vier weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt dadurch auf 879.
Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 161.974 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz wird mit 207,3 angegeben, sieben Tag zuvor lag diese bei 220,7. Für die Altersverteilung der Neuinfizierten innerhalb der vergangenen Woche wird vom Land Hessen eine gesonderte Inzidenz für den Kreis Offenbach berechnet. Bei den unter 20-Jährigen liegt diese bei 66,7, bei den 20- bis unter 40-Jährigen bei 266, bei den 40- bis unter 60-Jährigen bei 341, bei den 60- bis unter 80-Jährigen bei 274 und bei den über 80-Jährigen bei 321.
Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 71 an COVID-19 Erkrankte, davon vier Personen in intensiv medizinischer Betreuung. Die Hospitalisierungsinzidenz, die beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden, liegt für Hessen mit Stand vom 28. Dezember 2022 bei 6,31. 128 Intensivbetten in Hessen waren zu diesem Zeitpunkt mit COVID-19-Erkrankten belegt.
Impfzentrum des Kreises schließt
Binnen einer Woche wurden 105 Menschen im Impfzentrum des Kreises Offenbach geimpft, davon drei Erst-, zwei Zweit- und elf Boosterimpfungen, 63 zweite sowie 26 dritte Boosterimpfungen. Die Einrichtung auf dem Campus Heusenstamm schließt planmäßig am 30. Dezember 2022. Corona-Schutzimpfungen übernehmen wie alle anderen Impfungen auch wieder vollständig die originär zuständigen Hausarztpraxen.
Isolationspflicht aufgehoben
Das Land Hessen hat die Isolationspflicht für alle Personen, bei den mit einem positiven Antigen- oder PCR-Test eine Corona-Infektion festgestellt wurde, die Pflicht zur häuslichen Isolation aufgehoben. Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test stattdessen eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden. Außerdem besteht für die Infizierten ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Dieses gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher sowie auch für das Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte. Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.