Baar – 2018 erschien das Aufklärungsbuch „Alt, arm und abgezockt: Der Crash der privaten Altersvorsorge und wie Sie sich darauf vorbereiten können“, das bei Besitzern von Lebensversicherungen auf lebhaftes Interesse stieß. Sein Autor Sven Enger beschrieb die Bedeutung von Lebensversicherungen für die private Altersvorsorge und die Probleme, die sich aus deren zunehmender Unwirtschaftlichkeit ergeben. Die Lebensversicherer müssten ihr Kapital in sicheren festverzinslichen Bundesanleihen anlegen, doch die jahrelangen Niedrigzinsen hätten die notwendigen Renditen verhindert. Deshalb könnten die Altzusagen an die Versicherten nicht mehr bedient werden. Enger zeichnete deshalb das Bild einer krisengeschüttelten Lebensversicherungsbranche, die ihr Versprechen einer soliden zusätzlichen Altersabsicherung nicht mehr halten kann und deshalb immer mehr Kunden verliert. Weil die Kapitallebensversicherungen aufgrund ihrer Renditeschwäche keine finanzielle Sicherheit mehr im Alter bieten, suchen immer mehr Versicherte nach einer möglichst vermögensschonenden und einfachen Ausstiegsmöglichkeit.
Das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24.de empfiehlt Ratsuchenden die Rückabwicklung ihrer Versicherungsverträge und rät von der Kündigung oder dem Verkauf ab, um keine Ansprüche gegenüber den Anbietern zu verlieren. Die Abwicklung unrentabel gewordener Policen garantiere einen deutlich höheren Auszahlungsbetrag, heißt es seitens der Informationsplattform der Versicherungsexperten Liane und Christoph Kirchenstein. Ein kostenloser Online-Rechner auf ihrer Internet-Seite ermittelt, bei welchen Verträgen die Rückabwicklung finanziell besonders lohnend ist. „Sie wünschen sich faire Beteiligungen an den Beiträgen, die Sie über viele Jahre geleistet haben?“ Das fragt Christoph Kirchenstein die Versicherungsnehmer, um gleich eine Antwort zu geben: „Dann kann eine Abwicklung Ihres Vertrages die richtige Option sein. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Vertragsprüfung und finden Sie heraus, ob Ihr Vertrag dafür geeignet ist. Bei erfolgreicher Prüfung werden Sie innerhalb der nächsten 72 Stunden von einem Ansprechpartner unserer angeschlossenen spezialisierten Dienstleister kontaktiert und können in einem unverbindlichen Gespräch Ihre offenen Fragen klären.“
Es überrascht nicht, dass auch Sven Enger als Ex-CEO aus der Versicherungswirtschaft seine Expertise in den Dienst von Vertragshilfe24 stellt. In einem hochinteressanten Video-Interview mit Professor Dr. Philipp Schade arbeitet er die Defizite heutiger Lebensversicherungen heraus. „Viele Versicherte erhalten weniger Geld aus ihrer Lebensversicherung, als ihnen tatsächlich zusteht“, analysiert der frühere Konzernvorstand. „Lebensversicherungen gehören für viele Menschen zu den wichtigsten Absicherungen ihres Lebens. Doch was viele nicht wissen: Versicherungen sind verpflichtet, ihre Kunden an den erzielten Überschüssen zu beteiligen. Und genau hier liegt oft das Problem.“ Bei rund zwei Drittel aller Verträge für Lebensversicherungen berechneten die Versicherungsgesellschaften die Überschüsse falsch, pflichtet ihm Schade bei. „Bei etwa zwei Drittel der Verträge, die mein Team und ich geprüft haben, wurden die Versicherten nicht angemessen an den Überschüssen beteiligt“, urteilt der Versicherungsmathematiker, der ganz genau weiß, wie die Versicherer vorgehen, um Gelder zurückzuhalten, die den Versicherten zustehen.
Im letzten Jahr machte der Bundesgerichtshof (BGH) erneut klare Vorgaben, wie die Versicherungsgesellschaften gesetzeskonform die Überschüsse zu berechnen haben. Trotz der klaren Rechtslage legen die meisten von ihnen laut Schade andere Berechnungen vor, die ihre Kunden benachteiligen. „Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen – zuletzt 2020 und 2024 – die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt“, erklärt der Professor. Die Gerichtsentscheidung von 2020 habe die gängige Praxis der Versicherer, die Erträge aus Versicherungsverträgen nach ihrer Eigenkapitalrendite zu berechnen, für unzulässig erklärt. Wenn Lebensversicherungsverträge angefochten werden, weil sie von Anfang an unrechtmäßig zustande kamen, muss der Versicherer dem Versicherten den kompletten Geldbetrag erstatten, den die Nutzung des Geldes erwirtschaftet hat. Um den Versicherern diese Nutzung nachzuweisen, müsse sie anhand der Bilanzen der Gesellschaften betriebswirtschaftlich korrekt berechnet werden, argumentiert Philipp Schade. Er wisse aus bisherigen Verfahren, dass die Anwälte der Versicherungskonzerne keine nennenswerten Gegenargumente ins Feld führen können, wenn die Versicherungsnehmer mit soliden Gutachten auf Basis der Rechtslage und mit Verweis auf die beiden BGH-Urteile den Rechtsweg beschreiten. Die Besitzer von unrentabel gewordenen Policen sollten immer das verlangen, was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht und sich nicht mit der üblichen Berechnungsweise abfinden.
Viele Betroffene können ihren Anspruch aber nicht erfolgreich geltend machen, weil ihre Beweisführung nicht ausreicht. Die Kläger führen oft Parameter wie die Eigenkapitalrendite oder die Nettoverzinsung an, obwohl der BGH urteilte, dass diese Werte ungeeignet sind, um die Ansprüche der Versicherten zu berechnen. Ein fundiertes Gutachten ist der erste Schritt zur Durchsetzung der legitimen Ansprüche. Schade betont im Gespräch mit Enger, dass er bei der Gutachtenerstellung schon immer so gerechnet hat, wie es der BGH fordert. Er wisse aber, dass die Versicherungsgesellschaften diese Berechnungen nicht akzeptieren, wenn die Versicherten ihre Gutachten auf eigene Faust vorlegen. Deshalb müssten die Betroffenen ihr Recht mithilfe von spezialisierten Anwälten vor Gericht einfordern. „Mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite steigen die Chancen enorm, dass Sie tatsächlich das erhalten, was Ihnen zusteht“, so Schade. Der Wissenschaftler und sein Team haben eine Berechnungsmethode entwickelt, die sämtliche BGH-Vorgaben erfüllt und bislang vor Gericht nicht widerlegt wurde.
Genau wie die Betreiber des Portals Vertragshilfe24 nimmt Philipp Schade Lebensversicherungsverträge unter die Lupe, um zu ermitteln, wie viel Geld ihren unzufriedenen Besitzern bei einem Ausstieg zusteht. Und wie die Betreibergesellschaft, die ihren Sitz in der schweizerischen Gemeinde Baar hat, rät er zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsprodukten, die zur privaten Altersvorsorge kaum noch etwas beitragen. So könnten im besten Fall viel weitergehende Ansprüche durchgesetzt werden als bei der Kündigung oder dem Verkauf des Vertrages. Das aufschlussreiche Interview Sven Engers mit dem Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Philipp Schade zeigt, dass Vertragshilfe24 bei der Verbraucherberatung immer wieder neue Wege geht. Das erklärte Ziel aller Informations- und Beratungsleistungen ist es, dass Lebensversicherte von den Versicherern das Geld erhalten, das ihnen zusteht. Dann kann es wirklich zur Absicherung gegen Altersarmut angelegt werden.