Kreis Offenbach - Hohe Temperaturen und so gut wie kein Regen machen den Fließgewässern in Hessen stark zu schaffen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat aus diesem Grund zum verantwortungsvollen Umgang mit Flüssen, Bächen und Seen aufgerufen. Auch der Kreis Offenbach schließt sich diesem Appell an die Bürgerinnen und Bürger an, denn die Lage in den 13 Städten und Gemeinden ist ernst.
Vielerorts sind bereits Wassertiefstände erreicht. Vor allem kleine Gewässer wie Bäche leiden: Je niedriger die Pegel, desto stärker erwärmt sich das Wasser und desto lebensbedrohlicher wird die Situation für die darin lebenden Fische und anderen Organismen. Wird dann noch zusätzlich Wasser entnommen, kann sich die Abwärtsspirale noch schneller drehen. Der Kreis ruft deshalb dazu auf, kein Wasser – etwa zur eigenen Gartenbewässerung – mehr zu entnehmen.
Das Schöpfen von Hand und das Tränken von Tieren sind im Rahmen des Gemeingebrauchs aus Bächen und Flüssen derzeit noch erlaubnisfrei. Gleiches gilt für die Wasserentnahme auf einem unmittelbar an das Gewässer angrenzenden Grundstück – allerdings nur zum Eigengebrauch durch Eigentümer beziehungsweise Anlieger. An Gewässern erster Ordnung, wie dem Main, ist die Wassermenge, die dabei entnommen werden darf, gesetzlich begrenzt. In jedem der genannten Fälle kommt darüber hinaus die allgemeine Sorgfaltspflicht zum Tragen. Das bedeutet insbesondere, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften vermieden und eine sparsame Verwendung des Wassers sichergestellt sein muss.
Sollte sich die Situation aber in den Kommunen weiter verschlechtern, kann die Untere Wasserbehörde des Kreises die erlaubnisfreie Wasserentnahme per Allgemeinverfügung – zum Wohl der Allgemeinheit und zum Gewässerschutz – beschränken oder ausschließen. Bevor dieser Schritt aber notwendig werden könnte, appelliert der Kreis zunächst dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, schonend mit den Gewässern umzugehen.
Jede Wasserentnahme über den Gemeingebrauch beziehungsweise die Eigentümer- und Anliegernutzung hinaus bedarf von vornherein einer Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Die rechtliche Grundlage bilden das Wasserhaushaltsgesetz und das Hessische Wassergesetz.
Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass die Wasserbehörden die Pegelstände weiterhin beobachten und die Wasserentnahmen gemäß ihren örtlichen Zuständigkeiten engmaschiger als sonst kontrollieren werden. Bei unsachgemäßen Entnahmen drohen Geldbußen.