Premiere in Hessen für den neuen Cell Broadcast
Premiere in Hessen für den neuen Cell Broadcast

Hessen - Am Donnerstag, 8. Dezember 2022, werden deutschlandweit um 11:00 Uhr die Sirenen und Warn-Apps ausgelöst. Die Sirenen werden mit dem Warnton „Warnung der Bevölkerung“ – auf- und abschwellender Heulton – auf eine Gefahr hinweisen. Im Falle eines Falles bedeutet dies, dass sich die Bevölkerung weitere Informationen über andere Kanäle beschaffen, also Warn-Apps oder lokale Radiosender, soll. Mit einem einminütigen Dauerton geben Sirenen anschließend Entwarnung. Parallel zur Sirenenprobe werden auch die Warn-Apps eine Testmeldung versenden. Zusätzlich wird erstmalig der Cell Broadcast ausgelöst, um wichtige Erkenntnisse für die Umsetzung bis zum vorgesehenen Echtbetrieb ab Februar 2023 zu gewinnen. Gleichzeitig sollen die Menschen das System mit einer ersten Testnachricht kennenlernen. Cell Broadcast ist eine über die Mobilfunknetze übermittelte Warnmeldung unabhängig von einer vorherigen Registrierung.

In den 13 Kommunen im Kreis Offenbach sind rund 100 Sirenen installiert. Damit die Informationen – über die Warn-Apps (HessenWARN, KATWARN und NINA) und das Cell Broadcast – auch bei der Bevölkerung ankommen, ist es wichtig, jeweils die aktuellste Version von Betriebssystemen und Apps auf dem Smartphone installiert zu haben.

Der Warntag ist der Beginn einer intensiven operativen Testphase für den neuen Warnkanal Cell Broadcast. In dieser Testphase ist noch kein vollständiger Betrieb vorgesehen und es werden nicht alle Handynutzerinnen und -nutzer in Deutschland eine Warnmeldung über Cell Broadcast empfangen können. Cell Broadcast ist ein ergänzender Kanal, der es möglich macht, Warnungen einfach, schnell, zielgenau und datensparsam an eine große Anzahl von Menschen zu versenden. Deswegen ist er ideal für eine Alarmierung im Notfall. Die Übersendung von Warnmeldungen über Cell Broadcast ist ein anonymes Verfahren, das die Empfangsbereitschaft des Mobilfunkendgerätes in einer Funkzelle des Mobilfunknetzes nutzt. So können in einem potenziellen Gefahrengebiet befindliche Mobilfunkendgeräte mit einer Warnmeldung angefunkt werden, ohne dass eine vorherige Registrierung oder Angabe von personenbezogenen Daten notwendig ist.


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