Christoph Kirchenstein wirbt für Vertragshilfe24
Christoph Kirchenstein wirbt für Vertragshilfe24


Baar – Paragraph 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) regelt, dass insolvente Lebensversicherungsanbieter ihren Kunden die Leistungen kürzen dürfen und die Versicherten gleichzeitig weiterhin Beiträge einzahlen müssen. Wenn es mit den Geldanlagen einer deutschen Lebensversicherungsgesellschaft schlecht laufe, könne sie ihre Auszahlung trotz Fälligkeit radikal kürzen oder sogar ganz verweigern, übersetzt Christoph Kirchenstein das Problem. Der Versicherungsexperte leitet zusammen mit seiner Frau Liane Kirchenstein das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24.de, das vom schweizerischen Baar aus betrieben wird. Diese im deutschen Sprachraum einzigartige Informationsplattform berät Kunden bei der vermögenssichernden Abwicklung unrentabel gewordener Lebensversicherungsverträge. Zum Expertenteam von Vertragshilfe24 gehören Axel Kleinlein als ehemaliger Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten, Sven Enger als Ex-Vorstand einer großen Versicherungsgesellschaft sowie die Finanzjournalistin Carola Ferstl, die bei YouTube die Versicherten aufklärt. Sie alle weisen auf die Risiken durch den Paragraphen 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hin. Von einer ganz ähnlichen Vorschrift in Luxemburg sind Tausende deutsche Versicherte betroffen. Die luxemburgische Versicherungsaufsicht hat der Ende Juli 2024 pleite gegangenen FWU Lebensversicherung sämtliche Auszahlungen untersagt. Gelingt es dem Insolvenzverwalter nicht, ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur Weiterführung des Unternehmens vorzulegen, müssen die Versicherten bei der Vertragsauszahlung mit hohen Einbußen rechnen. Im Raum steht sogar ein Totalverlust, wie die Brancheninsider von Vertragshilfe24 betonen. 

 

Es gibt noch weitere Gründe, warum sich immer mehr Deutsche für die Rückabwicklung ihrer Leben- und Rentenversicherungen interessieren, aber häufig kein passendes Informationsangebot wie Vertragshilfe24 finden. Diese Webseite betreibt jedoch keine Anlagenberatung und spricht auch keine Empfehlungen zu möglichen Geldanlagen aus. Sie bietet einfach nur ein kostenloses Informationsangebot und leitet konkrete Verbraucheranfragen auf Wunsch an Spezialisten weiter.

 

Christoph Kirchenstein hält es für einen schweren Fehler, an Kapitallebensversicherungen und fondsgebundenen Lebensversicherungen festzuhalten, weil sie nicht mehr annähernd die Rendite zur Altersabsicherung garantieren, die den Versicherten einmal versprochen wurde. Er rät Kunden ausdrücklich davon ab, die Verträge einfach zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen, weil man dadurch auf finanzielle Ansprüche gegenüber den Versicherungskonzernen verzichte. Vielmehr solle professionell geprüft werden, welche Verträge sich lukrativ rückabwickeln ließen. Von der Misere der Lebensversicherungen sind übrigens nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen betroffen, die sie in der Vergangenheit in beliebte Finanzierungsmodelle für Mitarbeiter eingebaut haben. 

 

Fast 80 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge haben die Deutschen in den letzten Jahrzehnten im Glauben an mehr finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit abgeschlossen. Jeder Haushalt im Land besitzt also durchschnittlich mehrere dieser Policen. Aber die Branche der Lebensversicherungen steckt in einer strukturellen finanziellen Krise. Das Resultat: Die Auszahlungen an die Versicherten sind deutlich geringer als erwartet, und es droht sogar der Verlust der eingezahlten Beiträge. „Die Branche wird sich aus ihrem Krisenmodus nicht mehr befreien können. Je mehr Menschen erkennen, dass sich die Lebensversicherung nicht lohnt, desto weniger Einzahler gibt es“, argumentiert Christoph Kirchenstein. „Deshalb versuchen fast alle Anbieter, auch diejenigen mit einem guten Ruf, sich von den Verträgen zu trennen. Diese Entwicklung lässt sich nicht mehr aufhalten, und wer zu spät reagiert, kann sein gesamtes Geld verlieren.“ In dieser Situation versuchen viele Policen-Inhaber zu retten, was zu retten ist, und sprechen eine Kündigung ihres Vertrages aus. Doch damit verzichte man auf alle Rechte gegenüber den Versicherungsgesellschaften, warnt das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24. Nur die Rückabwicklung der Lebensversicherung eröffne die Chance, alle legitimen Ansprüche durchzusetzen und möglicherweise sogar mehr Geld herauszuholen, als man eingezahlt hat.

 

Weil die immer unwirtschaftlicheren Lebensversicherungen die Altersvorsorge von Millionen Menschen gefährden, hat die Versicherungsaufsicht der BaFin einige Finanzprodukte und ihre Anbieter unter die Lupe genommen. Es kann nämlich auf Mängel im Produktfreigabeverfahren hindeuten, wenn hohe Kosten die Rendite von Versicherungsanlageprodukten schmälern und zu Lasten der Kunden gehen. Im letzten Jahr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen risikobezogenen Aufsichtsansatz zur Prüfung von „wohlverhaltensaufsichtlichen“ Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen eingeführt, um eine stärkere Berücksichtigung des Kundennutzens zu erreichen. 

 

Bis Mitte dieses Jahres untersuchte die BaFin bereits 13 Lebensversicherer und legte ihren Fokus auf Produkte zur privaten Altersvorsorge. Die werden meist mit langen Ansparphasen verkauft, die teils mehrere Jahrzehnte dauern. Viele Kunden können ihre Verträge aber nicht bis zum Ende bedienen und kündigen deshalb vorzeitig. „Vorzeitige Vertragsbeendigungen erhöhen die Effektivkosten; das ist die Minderung der jährlichen Rendite durch Kosten“, warnt die BaFin. Ein Grund sei die Verteilung der Abschlusskosten auf die Vertragslaufzeit. „Da Provisionen für die Vertragsvermittlung einen großen Teil der Abschlusskosten ausmachen, die sofort bei Vertragsbeginn geleistet werden, belasten die Lebensversicherungsunternehmen die Versicherungsnehmer bei ihren kapitalbildenden Produkten in der Regel ebenfalls stark frontlastig mit Kosten“, erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. „Das bedeutet, dass die Anbieter in den ersten Vertragsjahren einen überproportional großen Teil der Beiträge zur Kostendeckung einbehalten und dieser somit nicht in das Vertragsguthaben der Kundinnen und Kunden fließt.“ Die Institution, die der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums untersteht, weist noch auf einen weiteren Aspekt der Kostenkalkulation bei kapitalbildenden Produkten hin, der bei vorzeitigen Vertragsbeendigungen die Effektivkosten nach oben treibt: „Es ist üblich, dass ein Teil der Kosten in Prozent der Beiträge erhoben wird. Wird ein Vertrag bis zum Ende der regulären Ansparphase durchgehalten, so wird die in Relation zum angesparten Vertragsguthaben höhere Kostenbelastung in den ersten Jahren durch eine entsprechend niedrigere Kostenbelastung in den späteren Jahren ausgeglichen. Kommt es zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, gibt es diesen Ausgleich nicht.“

 

Viele Gründe sprechen also dafür, dem Rat von Vertragshilfe24 zu folgen und Lebensversicherungsverträge professionell abzuwickeln anstatt vorfristig zu kündigen. Christoph und Liane Kirchenstein verweisen auf mehr als 60.000 erfolgreich bearbeitete Verträge und über 500 Millionen Euro an geretteten Kundengeldern.

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