Impfzentrum bleibt an Pfingstmontag geschlossen
Impfzentrum bleibt an Pfingstmontag geschlossen

Kreis Offenbach - Der Kreis Offenbach gibt aufgrund der aktuell vergleichsweise entspannteren Corona-Lage einen wöchentlichen Überblick über die Zahlen rund um die SARS-CoV-2-Infektion. Innerhalb einer Woche wurden im Gesundheitsamt des Kreises Offenbach 1.104 Neuinfektionen erfasst. Diese verteilen sich auf alle 13 Kommunen im Kreisgebiet: Dietzenbach (99 Neuinfizierte), Dreieich (175), Egelsbach (35), Hainburg (20), Heusenstamm (74), Langen (138), Mainhausen (22), Mühlheim (81), Neu-Isenburg (116), Obertshausen (80), Rodgau (130), Rödermark (86) und Seligenstadt (48). Im gleichen Zeitraum hat das Gesundheitsamt fünf weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt dadurch auf 766.

Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 109.202 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz wird mit 309,6 angegeben, sieben Tag zuvor lag diese noch bei 249,1. Für die Altersverteilung der Neuinfizierten innerhalb der vergangenen Woche wird vom Land Hessen eine gesonderte Inzidenz für den Kreis Offenbach berechnet. Bei den unter 20-Jährigen liegt diese bei 327, bei den 20- bis unter 40-Jährigen bei 403, bei den 40- bis unter 60-Jährigen bei 351, bei den 60- bis unter 80-Jährigen bei 174 und bei den über 80-Jährigen bei 128.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit neun an COVID-19 Erkrankte, davon ist eine Person in intensiv medizinischer Betreuung. Sechs Personen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, haben einen vollständigen Impfschutz.

Die Hospitalisierungsinzidenz, die beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden, liegt für Hessen aktuell bei 2,43. 75 Intensivbetten in Hessen sind mit COVID-19-Erkrankten belegt.

Binnen der zurückliegenden Woche wurden 134 Menschen im Impfzentrum des Kreises Offenbach geimpft, davon 13 Erstimpfungen, sieben Zweitimpfungen, 46 Boosterimpfungen sowie 68 zweite Boosterimpfungen. Corona-Schutzimpfungen sind auf dem Campus Heusenstamm, Jahnstraße 64, Zufahrt über Wurzelschneise, für alle ab fünf Jahren möglich. Ein Termin muss nicht vereinbart werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags 12:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags 9:00 bis 17:00 Uhr. An Pfingstmontag, 6. Juni 2022, bleibt das Zentrum geschlossen. Betreiber des Impfzentrums in Heusenstamm ist EcoCare, die Healthcare Division der Ecolog Deutschland GmbH. Alle Informationen zum Impfzentrum sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen.

Angeboten werden in Heusenstamm Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für alle Personen ab fünf Jahren. Zusätzlich können alle berechtigten Personen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten, unabhängig davon, wo sie vorhergehend geimpft wurden. Es stehen insgesamt vier Impfstoffe zur Verfügung: BionTech Junior für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren, BionTech ab zwölf Jahren, Novavax ab 18 Jahren und Moderna ab 30 Jahren. Mit allen Vakzinen sind zwei Impfungen für einen vollständigen Impfschutz notwendig. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie falls vorhanden die Krankenversicherungskarte und der Impfpass. Kinder und Jugendliche benötigen zusätzlich die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.

Gesundheitsamt verschickt keine Isolationsverfügungen

Jede Person, bei der mit einem positiven Antigen- oder PCR-Test eine Corona-Infektion festgestellt wurde, muss in häusliche Isolation. Es ist egal, ob diese Person geimpft oder ungeimpft ist. Die Absonderungspflicht beginnt unmittelbar mit dem positiven Corona-Test, auch bei Tests mit Eigenanwendung, und dauert fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Das Gesundheitsamt verschickt keine gesonderte Isolationsverfügung, denn dies ist bereits in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten wird dennoch empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.


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