Dietzenbach - Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Kostenschätzung sowie dem Entwurf des Frankfurter Architekturbüros raum-z für die Erweiterung der Sterntalerschule in Dietzenbach zuzustimmen. Vorgesehen ist ein vierzügiger Ausbau einschließlich einer Einfeldsporthalle sowie der Erweiterung der Betreuungseinrichtung. Die Gesamtkosten sollen sich auf rund 29,5 Millionen belaufen. Der Erweiterungsbau ist eine Reaktion auf die steigenden Schülerzahlen. Voraussichtlich zum neuen Schuljahr wird die Kapazitätsschwelle von 400 Kindern erreicht. „Diesen Bedarf haben wir bereits im Schulentwicklungsplan festgeschrieben“, sagt Landrat Oliver Quilling. „Bis zur Fertigstellung des Neubaus kann die Schule eine Interimscontaineranlage nutzen.“
Der dreigeschossige Neubau ist parallel zur Rodgaustraße geplant. Auf rund 3.890 Quadratmetern sind acht Klassenräume sowie ergänzende fach- und freizeitpädagogische Räume für die Betreuung sowie eine Turnhalle und ein Bewegungsraum vorgesehen. Im Einklang mit dem pädagogischen Konzept der Grundschule werden jeweils zwei Klassenräume mit einem Gruppenraum verbunden und der Flur kann flexibel mit genutzt werden. Ein Aufzug schafft Barrierefreiheit. Weichen muss das Hausmeisterhaus. Im Mensagebäude werden Küche und Speiseraum erweitert, um mehr Kinder versorgen zu können.
„Wir setzen bei dieser Maßnahme auf alle modernen Standards“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete Claudia Jäger. „So wird der energetische Standard eines Energieeffizienzhauses KfW 55 erreicht. Die Heizung erfolgt über Fernwärme. Eine Photovoltaikanlage sorgt für Strom. Das Flachdach wird extensiv begrünt. Die Lüftungsanlagen haben eine Wärmerückgewinnung und sorgen für eine Nachtauskühlung.“
Mitte 2026 soll das neue Gebäude von der Schulgemeinde bezogen werden. Ein Jahr später ist der Abschluss der gesamten Maßnahme vorgesehen. Von den Gesamtkosten in Höhe von rund 29,5 Millionen Euro entfallen etwa 25,1 Millionen auf den Kreis und knapp 4,4 Millionen auf die Kreisstadt Dietzenbach, die gemäß der ein Drittel- zwei Drittel-Regelung ein Drittel der Kosten für die Betreuungsräume übernimmt.