Wiesbaden – Die schwarz-rote Landesregierung in Hessen hat ein neues Subventionsprogramm namens „Hessengeld“ beschlossen, um jungen Familien den Kauf ihres ersten Eigenheims zu erleichtern. Das Programm soll ab Herbst in Kraft treten und stellt eine Reaktion auf die gestiegenen Baukosten und Zinsen sowie die hohe Grunderwerbsteuer dar.
Förderung für Erstkäufer und Familien
Das „Hessengeld“ sieht vor, dass 10.000 Euro pro Erstkäufer einer Immobilie sowie zusätzlich 5.000 Euro für jedes Kind ausgezahlt werden sollen. Die Subvention richtet sich hauptsächlich an junge Familien, aber auch alleinstehende Erstkäufer von Wohnungen oder Häusern sollen davon profitieren können. Das Programm wurde als Wahlkampfversprechen der CDU vor der Landtagswahl im Oktober gemacht und ist nun Teil des Sofortprogramms der Schwarz-Roten Koalition.
Rückwirkende Förderung und Details zur Beantragung
Die Landesregierung hat beschlossen, dass das „Hessengeld“ rückwirkend ab dem 1. März 2024 gewährt wird. Die Subvention gilt nur beim Erwerb von Wohneigentum oder Grundstücken innerhalb der Landesgrenzen für eigene Nutzung. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und über zehn Jahre in gleichen Raten ausgezahlt. Die genauen Details für die Beantragung sollen in den nächsten Monaten festgelegt werden.
Kritik und Bedenken
Die Landesregierung schätzt, dass etwa 23.000 Immobilienkäufe pro Jahr für die Subvention infrage kommen könnten. Die Opposition im Landtag äußert Bedenken hinsichtlich der Effektivität des Programms und schlägt vor, die Mittel in andere Förderprogramme zu investieren. Die Baubranche begrüßt die Initiative grundsätzlich, betont jedoch, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um den Wohnungsbau erschwinglicher zu machen.
Ziel: Erste Auszahlungen noch in diesem Jahr
Das erklärte Ziel der Landesregierung ist es, noch in diesem Jahr das erste „Hessengeld“ auszuzahlen. Die Einzelheiten der Förderung sollen bis zum Sommer erarbeitet werden und die Voraussetzungen für eine weitgehend digitale Bearbeitung geschaffen werden. Die Anträge werden über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen abgewickelt und können ausschließlich digital gestellt werden.
Wer kann das Hessengeld beantragen?
Die Förderung ist vorgesehen für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie in Hessen, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt. Auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftliche Bauprojekte, die gemeinsam das erste selbstgenutzte Eigenheim erwerben, können das „Hessengeld“ beantragen.
Was muss nach dem 1. März getan werden?
Wer nach dem 1. März 2024 in Hessen erstmals Wohneigentum zur eigenen Nutzung erworben hat, muss im Moment noch nichts tun. Die Anträge sollen vom Herbst an möglich sein. Formulare wie die Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie die Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten liegen noch nicht vor. In der Pressemitteilung des Finanzministeriums heißt es weiter: „Wer ab Herbst einen Antrag auf Hessengeld stellen möchte, kann sich allerdings schon notieren, dass dann vor allem Ausweise von allen zu Fördernden, der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis und der notariell beurkundete Kaufvertrag benötigt werden.“