Wiesbaden - Die Debatte um das Gendern in offiziellen Dokumenten hat in Hessen zu einer klaren Entscheidung geführt: Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat beschlossen, dass in den hessischen Ministerien, der Staatskanzlei und der Landesvertretung in Berlin zukünftig auf geschlechtergerechte Sprache mit Sonderzeichen verzichtet wird.
Rückkehr zu geschlechtsneutralen oder dualen Formulierungen
Laut Medienberichten hat Rhein seine Minister in einer einseitigen Dienstanweisung über diesen Schritt informiert. Statt gegenderten Formulierungen mit Sternchen, Binnen-I oder Unterstrich sollen nun geschlechtsneutrale oder die männliche und weibliche Form verwendet werden. Diese Entscheidung steht im Einklang mit einer früheren Weisung des Kultusministeriums, wonach Schüler in ihren Abschlussarbeiten ebenfalls nicht gendern dürfen.
Rückgriff auf den Rat für deutsche Rechtschreibung
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet der Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot, in dem festgelegt wurde, dass staatliche Institutionen auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichten und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung orientieren sollten. Dieser hatte im Juli 2023 entschieden, dass Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie gelten. Jedoch wurden Gendervarianten im Wortinneren wie Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen in einer Ergänzung aufgeführt, bleiben aber weiterhin nicht reguläre Zeichen.
Kritik und Unterstützung für den Erlass
Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) äußerte, dass die deutsche Sprache viele Möglichkeiten bietet, inklusiv zu sein, ohne auf Sonderzeichen zurückzugreifen. Insbesondere für Menschen mit Lern-, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen seien solche Sonderzeichen hinderlich. Rhein betont mit seinem Erlass, dass das offizielle Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung sowohl in der Landesverwaltung als auch in Schulen und Hochschulen als Grundlage dienen soll.
Klare Anweisungen für Ministerien
Neben dem Gender-Erlass hat Rhein eine detaillierte Dienstanweisung herausgegeben, welche Schreibweisen zukünftig vermieden werden sollen. So sind verkürzte Formen wie Schüler*innen, SchülerInnen oder Schüler_innen nicht mehr erlaubt. Stattdessen sollen traditionelle Formulierungen wie "Schülerinnen und Schüler" genutzt werden.
Mit dieser Entscheidung schließt sich Hessen anderen Bundesländern wie Bayern an, die bereits zuvor ähnliche Regelungen getroffen hatten. Die Umsetzung des Gender-Verbots betrifft nicht nur Ministerien unter CDU-Leitung, sondern auch drei Ministerien, die von der SPD geführt werden.