Jahresrückblick 2021 aus dem Amt für Stadtentwicklung
Jahresrückblick 2021 aus dem Amt für Stadtentwicklung

Seligenstadt - Die Stadt Seligenstadt hat ihren Rückblick auf die Stadtentwicklung 2021 veröffentlicht. Auch im vergangenen Jahr wurden in Seligenstadt trotz der anhaltenden Corona-Pandemie viele neue Baugebiete erschlossen und alte weiter ausgebaut. Der Rückblick auf diese Veränderungen verdeutlicht, dass sich das Stadtbild in Seligenstadt weiter im Wandel befindet und die Stadt mit steigenden Einwohnerzahlen kämpft. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in der bekannten Altstadt ist ungebrochen hoch und so ist auch ein Schwerpunkt der Stadtentwicklung die Entwicklung von neuen Wohngebieten.


Bebauungsplan Nr. 81 „Bahnhofsgelände“

Im Laufe des Jahres 2021 wurde die Herstellung der Zentralen Busstation am Bahnhof begonnen. Die Arbeiten sollen 2022 beendet werden. Parallel dazu wurde das Bauleitplanverfahren bearbeitet. Auch hier mussten erforderliche Gutachten überarbeitet und eingearbeitet werden. Außerdem wurde für das Gelände südlich des Bahnhofs, welches die Stadt 2015 von der Deutschen Bahn gekauft hat und auf dem zum Teil ein PR-Platz entstehen wird, das Verfahren zur „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ abgeschlossen, so dass auch diese Fläche formal überplant werden kann.

Der Bebauungsplanentwurf lag von Mitte Oktober bis Mitte November öffentlich aus. Die eingegangenen Anregungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Bürgerschaft müssen nun ausgewertet und fachgerecht abgewogen werden.

Entwicklung des Wohnbaugebietes „Südwestlich des Westrings“

Die Verwaltung und die mit der Entwicklung des Wohnbaugebietes beauftragte Entwicklungsgesellschaft haben auch 2021 mit Hochdruck an dem Projekt gearbeitet. Der Bauungsplanentwurf wurden von den Stadtverordneten im Dezember 2020 beschlossen und im 1. Quartal 2021 erfolgte die offizielle Offenlage des Bebauungsplanentwurfs. Hierzu gab es zahlreiche Anregungen durch die Bürger und die Träger öffentlicher Belange. Insbesondere Anforderungen des Naturschutzes führten dazu, dass der Entwurf umfassend überarbeitet werden musste. Um das Verfahren zumindest in den unproblematischen Bereichen zügig weiter betreiben zu können, hat die Stadtverordnetenversammlung im November beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zunächst in zwei Teilbereiche aufzuteilen. Für den westlichen und größeren Bereich erfolgt ab Dezember 2021 eine erneute Offenlage, in der die Bürger und Träger öffentlicher Belange nochmals die Möglichkeit haben, Anregungen zu den geänderten Festsetzungen vorzubringen. Der östliche Teilbereich zwischen Obstbaumgelände und Bahnlinie wird weiter bearbeitet, sobald ein Konsens mit der Unteren Naturschutzbehörde gefunden werden konnte.

Parallel dazu wurden die Gespräche mit den Eigentümern über die Baulandumlegung geführt. Aufgrund der Corona-Pandemie fanden die Erörterungsgespräche nicht persönlich, sondern schriftlich oder mit Hilfe von Video-Konferenzen statt. Gerade die digitalen Treffen haben sich als ein sehr geeignetes und effektives Verfahren gezeigt. Es stehen noch ein paar kleinere Feinjustierungen aus, aber die Umlegung kann voraussichtlich zeitgleich mit dem Bebauungsplan Rechtskraft erlangen.

Außerdem wurden auch bereits die ersten Planungen für die Erschließungsmaßnahmen erarbeitet und mit den Versorgungsträgern abgestimmt, so dass eine zügige Ausschreibung und Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgen kann, sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

Bebauungsplan Nr. 63.1 „Gewerbegebiet südlich der Dudenhöfer Straße, 1. Änderung“

Um zusätzliche Verkehrsanbindungen für das Neubaugebiet „Südwestliche des Westrings“ an das Gewerbegebiet „Südwestlich der Dudenhöfer Straße zu schaffen, muss der Bebauungsplan Nr. 63 entsprechend geändert werden. Außerdem soll im Rahmen dieser Änderung eine Fläche für den Gemeinbedarf (z.B. Kindergarten) am Rand des Gewerbegebietes geschaffen werden. Für die hierzu notwendige Bebauungsplanänderung konnte im Jahr 2021 der Auftrag an ein Planungsbüro vergeben werden. Dieses hat einen Vorentwurf erstellt, der nach Billigung durch die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2021 öffentlich ausgelegt wurde.

Bebauungsplan Nr. 87 „Alter Stadtwaag“

Noch im Dezember 2020 wurde ein Planungsbüro mit der Bauleitplanung beauftragt. Erste Entwürfe wurden zusammen mit der Verwaltung nach Maßgabe des städtebaulichen Konzepts erstellt. Die nötigen Gutachten, wie z.B. Bodengutachten und Klimagutachten, wurden beauftragt und derzeit erarbeitet.

Bebauungsplan Nr. 88 „Westlich der Steinheimer Straße“

Die Stadtverordnetenversammlung hat im November 2020 eine Veränderungssperre und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal zwischen Steinheimer Straße, Ellenseestraße, Unterbeune und Querstraße beschlossen. Zielsetzung ist eine städtebauliche Neuordnung der Fläche, um die vorhandenen gewerblichen Nutzungen abzusichern. Die in der Steinheimer Straße liegenden Einzelhandelsmärkte sind wichtig für die Lebensmittelversorgung des Seligenstädter Nordens. Im Jahr 2020 wurden die Planungsleistungen ausgeschrieben und ein Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Im 1. Quartal 2022 werden die hierfür nötigen Gutachten und Untersuchungen durchgeführt und dann der daraus entwickelte Planentwurf offengelegt.

Bebauungsplan Nr. 28.1 „Aschaffenburger Straße“

Im Juni 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 28 „Südlich der K 185 zwischen Aschaffenburger Straße und Wasserburg“ zu ändern und erweitern. Ziel der Planung sind die Regelung und Sicherung des vorhandenen Einzelhandelsstandortes. Die dort vorhandenen Lebensmittelmärkte tragen sich seit einiger Zeit mit Erweiterungsgedanken. Diese Entwicklung soll durch den Bebauungsplan in städtebaulich zulässige und sinnvolle Bahnen gelenkt werden.

Mittlerweile wurde die Auswirkungsanalyse zur Erweiterung von Lebensmittelmärkten in der Aschaffenburger Straße 82-90 erstellt. Parallel dazu wurden die Planungsleistungen für die Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Im 1. Quartal 2022 werden die hierfür erforderlichen Gutachten und Untersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Bebauungsplan Nr. 54.1 „Nordring II, 1. Änderung“

Die Planungen zur Trassenführung haben ergeben, dass das Gewerbegebiet „Nordring II“ aufgrund des Brückenbauwerks über die Bahntrasse nicht wie vorgesehen über eine Verlängerung der Friedrich-Ebert-Straße an die Umgehungsstraße angebunden werden kann. Daher muss der städtische Bebauungsplan Nr. 54 „Nordring II“ so geändert und erweitert werden, dass eine Anbindung über die verlängerte Wilhelm-Leuschner-Straße bzw. im Osten des Gewerbegebietes erfolgen kann. Außerdem sollte die Lücke zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet Niederfeld geschlossen werden. Den hierfür erforderlichen Aufstellungsbeschluss hatten die Stadtverordneten bereits im Februar 2020 beschlossen. Bevor jedoch mit den Planungsarbeiten hierfür begonnen werden kann, müssen durch HessenMobil Prüfungen der für das Wohngebiet Niederfeld zu erwartenden Verkehrs- und Lärmbelastungen geprüft werden. Außerdem musste die Anpassung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 beim Regionalverband beantragt werden. Die für Sommer 2020 geplanten Untersuchungen haben sich durch den Wechsel des von HessenMobil beauftragten Planungsbüros verzögert. Die Untersuchungsergebnisse wurden der Stadt im Dezember vorab präsentiert. Hieraus wird nun vom Planungsbüro eine Empfehlung für eine der beiden Anschlussvarianten erarbeitet, die dann der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.


Grundstücksan- und -Verkäufe

Die Stadt Seligenstadt konzentrierte auch im Jahr 2020 ihre Bestrebungen auf die Vermarktung der Grundstücke in den Gewerbegebieten „Südlich der Dudenhöfer Straße“ und „Nordring II“. Hier konnten sechs Grundstücksgeschäfte beurkundet werden.

Da für drei ältere Wohnbaugrundstücke die Käufer vom Erwerb zurückgetreten sind, konnten diese bereits 2020 erneut den Interessenten auf der Bauplatzbewerberliste angeboten werden. Die Verkäufe wurden im Laufe des Jahres 2021 abgewickelt.

Insgesamt hat die Stadtverordnetenversammlung 2021 Verkäufe in Höhe von ca. 1,574 Mio. € beschlossen. Kassenwirksam wurden immerhin ca. 1,879 Mio. €, die zum Teil aus Verkäufen resultieren, die bereits 2020 beschlossen wurden.


Forstwirtschaftliche Unternehmen - Stadtwald

Im Stadtwald Seligenstadt wurden zwei Waldumbaumaßnahmen im Rahmen der naturnahmen Waldbewirtschaftung durchgeführt. Zwei Fichtenbestände, die aufgrund von Stürmen und Borkenkäferbefall bereits abgängig waren, wurden durch Laubbäume ersetzte.

In Abt. 46 B1 wurden 5120 Stieleichen und 1280 Hainbuchen gepflanzt. Einschließlich der Wildschutzmaßnahmen beliefen sich die Kosten auf 23.630 €. Eine Bezuschussung in Höhe von 12.920 € wurde bewilligt und 2021 ausgezahlt, da die Pflanzarbeiten erst 2021 durchgeführt werden konnten.

Ebenfalls im Jahr 2021 wurden 5125 Stieleichen, 1275 Hainbuchen und je 50 Esskastanien und Vogelkirschen in Abt. 37 B1/B2 gepflanzt. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich 21.780 €. Auch hierfür liegt bereits eine Zuschussbewilligung über 16.833 € vor.

Aufgrund der Sturmschäden und Kalamitätsfälle im Stadtwald wurden umfangreiche Zuschüsse und Förderungen bei Bund und Land beantragt und erfreulicherweise auch bewilligt. So hat die Stadt einen Bundeszuschuss in Höhe von rd. 104.000 € im Rahmen der Bundeswaldprämie für nachhaltige Waldbewirtschaftung erhalten. Außerdem hat das Land Hessen einen in Höhe von ca. 117.500 € für die Räumung von Kalamitätsflächen bewilligt und bereits ausgezahlt. Ein weiterer Zuschuss in Höhe von 24.600 € wurde für Verkehrssicherungsmaßnahmen beantragt, jedoch noch nicht bewilligt.

Das forstwirtschaftliche Unternehmen – Stadtwald hat im Jahr 2021 insgesamt einen Überschuss von ca. 276.000 € erwirtschaftet. Hierin enthalten sind aber umfangreiche Zuschüsse des Bundes in Höhe von rd. 104.000 € und des Landes in Höhe von 12.900 € und 117.500 €, um die Sturmschäden und Kalamitätsfälle auszugleichen. Die Wiederaufforstungsarbeiten sind bereits angelaufen, jedoch noch nicht abschließend umgesetzt und bezahlt.

Das 2019 gegründete Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach hat sich etabliert. Dem Zusammenschluss aus 32 Kommunen aus dem Kreis Offenbach und Darmstadt-Dieburg haben sich noch fünf weitere Kommunen angeschlossen. Industrieholz wird seit 2020 vom Holzkontor DaDiOf vermarktet. Über die Stadt direkt wird nur noch Leseholz an Privatpersonen aus Seligenstadt verkauft.


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