Bundesrat hat den Weg für eine Teil-Legalisierung von Cannabis frei gemacht
Bundesrat hat den Weg für eine Teil-Legalisierung von Cannabis frei gemacht

Berlin - Nach monatelangen Diskussionen und kontroversen Debatten hat der Bundesrat grünes Licht für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland gegeben. Das sogenannte "Lauterbach-Gesetz" wurde trotz parteiübergreifender Kritik am 22. März von der Länderkammer angenommen.

Neue Regelungen ab 1. April

Ab dem 1. April dürfen Erwachsene ab 18 Jahren in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen. Zudem wird der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung erlaubt, solange die Menge 50 Gramm Cannabis nicht übersteigt. Dennoch bleiben einige Einschränkungen bestehen: Das Kiffen im öffentlichen Raum, insbesondere in der Nähe von Schulen oder Sportstätten, bleibt verboten. Hier gilt ein Abstand von 100 Metern Luftlinie zum Eingang.

Kritik aus den Bundesländern

Trotz der Zustimmung im Bundesrat äußerten viele Politiker ihre Bedenken. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) betonte, dass das Thema Cannabis Deutschland noch lange beschäftigen werde. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) äußerte sich ebenfalls kritisch und kündigte an, sich an allem zu beteiligen, was das Gesetz stoppen oder verzögern könnte.

Ein neuer Weg in der Drogenpolitik

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Entscheidung des Bundesrates als einen Schritt in die richtige Richtung. Er betonte, dass die bisherige Cannabis-Politik gescheitert sei, mit einer Verdopplung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen und einer steigenden Zahl von Drogentoten. "Die Studienlage zeigt, wir brauchen hier ein neues Angebot", so Lauterbach.

Zukunftsperspektiven

Das Gesetz sieht zudem die Einführung nicht-kommerzieller "Anbauvereinigungen" vor. Bis zu 500 Volljährige dürfen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und untereinander tauschen, wobei die Menge auf 50 Gramm pro Person und Monat begrenzt ist. Eine erste Bewertung des Gesetzes, insbesondere in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz, soll spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten vorgelegt werden.

Die Entscheidung des Bundesrates markiert einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Trotz der anfänglichen Kritik und Bedenken wird sich in den kommenden Monaten zeigen, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt und welche Auswirkungen sie auf die Gesellschaft haben werden.

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