Im Kleinen Rahmen: Verleihung nur mit diesjährigen Ordensträgern
Im Kleinen Rahmen: Verleihung nur mit diesjährigen Ordensträgern

Seligenstadt - „Der „Rathausorden“ und der „Rathausorden für besondere Verdienste“ werden nach zwei Jahren Corona-Pause wieder und damit zum 26. Mal in der Einhardstadt Seligenstadt verliehen.

„In der Vergangenheit hatten wir zur Verleihung automatisch alle Ordensträger der vergangenen Jahrzehnte sowie die Vertreter der Vereine, die die aktuellen Ordensträger vorgeschlagen haben, eingeladen. Davon nehmen wir ab sofort Abstand. Den Ausschlag, die Veranstaltung zu verschlanken, hat das Corona Virus gegeben, allerdings war die hohe Beteiligung für unseren Großen Sitzungssaal auch vor dem Virus sehr grenzwertig. Es war zu voll und zu heiß, Unzähligen ist in den vergangenen Jahren der Kreislauf zusammengesackt. Ein Wunder, dass nie etwas Ernsthaftes passiert ist. In Anbetracht dessen bin ich mir auch eines großen Verständnisses für diese Maßnahme sicher. Alle Fastnachter, die den Ordensträgern 2023 gratulieren oder etwas Darbieten wollen, können das natürlich gerne im Anschluss auf dem Marktplatz oder in einem privaten Rahmen tun“, so Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.

Mit der Auszeichnung ehrt die Einhardstadt Seligenstadt um das Brauchtum verdiente Fastnachter im Schlumberland. Der Magistrat der Stadt Seligenstadt hat sich mit den Vorschlägen aus den Vereinen befasst und würdige Ordensträger gefunden.

Den Fastnachtsorden 2023 erhalten:

Mit Gerhard Huwald vom Sängerchor der Turngemeinnde 1948 Seligenstadt (TGM) wird ein Vollblutfastnachter in die Gilde der Rathausordensträger für besondere Verdienste aufgenommen.

Die Voraussetzung für die Verleihung des Rathausordens ist, dass die Ordensträger 11 Jahre ununterbrochen aktiv in der hiesigen Fastnacht in hervorgehobener Position oder mit besonderen Aktivitäten tätig war. Wer mindestens 22 Jahre ununterbrochen aktiv mitgemacht hat, kann diesen Orden auch bekommen, ohne dass die Tätigkeit in hervorgehobener Position ausgeübt werden sein muss.

Noch größere Anforderungen werden an die Anwärter für die Verleihung des Rathausordens für besondere Verdienste gestellt. Dazu muss die närrische Tätigkeit in der Regel mindestens 25 Jahre ununterbrochen und in hervorragenden Positionen ausgeübt worden sein. Auch wer mindestens 35 Jahre aktiv tätig war, kann den Rathausorden für besondere Verdienste erhalten. Die Ehrung mit Überreichung des Ordens und einer Urkunde wird Bürgermeister Dr. Daniell Bastian im Großen Sitzungssaal des Rathauses vor geladenem Publikum vornehmen.


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