Hessen - Am 9. November 2023, dem 85. Gedenktag der Novemberpogrome, wird die Landesregierung von Hessen die Beflaggung öffentlicher Gebäude als sichtbares Zeichen der Solidarität mit dem Staat Israel empfehlen. Alle hessischen Landesbehörden und Kommunen sind aufgerufen, die europäische, deutsche und hessische Flagge sowie, sofern verfügbar, die israelische Flagge auf Vollmast zu setzen.
Eindeutiges Bekenntnis zur Sicherheit und Existenz Israels
Ministerpräsident Boris Rhein betonte die feste Unterstützung der Landesregierung für Israel: "Die Sicherheit und Existenz Israels sowie der Schutz und die freie Entfaltung jüdischen Lebens in Deutschland sind für uns unumstößlich." Die bewusste Beflaggung am 9. November solle ein sichtbares Zeichen der Solidarität der Hessinnen und Hessen mit Israel und dem jüdischen Leben in Deutschland setzen.
Besonderer Schutz für jüdisches Leben in Hessen
Innenminister Peter Beuth betonte den besonderen Schutz, den jüdisches Leben in Hessen genießt. Die Polizeilichen Schutzmaßnahmen für Einrichtungen des jüdischen Lebens seien auf einem dauerhaft hohen Niveau und würden an Gedenktagen aktuell bewertet. Die Polizei werde ihre Präsenzmaßnahmen für den diesjährigen 9. November anpassen, um ein unübersehbares Zeichen der uneingeschränkten Solidarität mit Israel zu setzen.
Erinnerung an die Novemberpogrome von 1938
Uwe Becker, Antisemitismusbeauftragter des Landes Hessen, betonte die Bedeutung des 9. November als Erinnerung und Mahnung. Er erinnerte an die Novemberpogrome von 1938, die den Übergang von Entrechtung und Unterdrückung zum industriell organisierten Massenmord markierten. Angesichts zunehmender antisemitischer und antiisraelischer Hetze sei es wichtig, entschlossen gegen Antisemitismus jeder Couleur vorzugehen.
Ungewöhnliche Beflaggung am 9. November
Der 9. November ist normalerweise kein regelmäßiger Beflaggungstermin in Hessen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport empfiehlt jedoch in diesem Jahr die landesweite Beflaggung als außergewöhnliche Maßnahme. Die Dienststellen des Landes werden gebeten, die Beflaggung um 7:00 Uhr zu beginnen und bei Einbruch der Dunkelheit zu beenden. Die Europaflagge, Bundesflagge und Landesflagge sollten von links beginnend auf Vollmast gehisst werden. Sofern ein weiterer Fahnenmast vorhanden ist, kann auch die Nationalflagge Israels gehisst werden. Gemeinden, Gemeindeverbände und andere der Aufsicht des Landes unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden ebenfalls zur Beflaggung aufgefordert.