Rodgau - Die Energieversorgung Offenbach AG (kurz EVO) hat in ihrem Rechtsstreit gegen die Stadt Rodgau einen ersten Sieg erringen können. Die letzte Vergabe der Stromkonzession in Rodgau war nicht rechtens, so urteilte das Landgericht Wiesbaden in seiner Entscheidung. Damit widersprach das Landgericht der Forderung der Stadt Rodgau, dass die eigenen Stadtwerke zukünftig die Kontrolle über das Rodgauer Stromnetz erhalten müssen. Die Stadt Rodgau hatte in einer europaweiten Ausschreibung 2017 einen neuen Betreiber für das eigene Stromnetz in Weiskirchen, Hainhausen, Dudenhofen und Jügesheim gesucht. Laut dem Gericht sei jedoch nicht eindeutig klar, ob das Angebot der Tochterfirma Energieversorgung Rodau (kurz EVR) auch wirklich das beste Angebot gewesen sei. Nur aufgrund dieses Angebotes hatte die EVR von der Stadt Rodgau den Zuschlag erhalten. Die Ausschreibung alleine kostete die Stadt rund 700 000 Euro. Der Prozess dauerte rund 2 Jahre und wurde durch mehrere Einwände und Verfahren immer wieder verzögert und kostete dadurch auch mehr Geld als erhofft.
Sowohl EVR-Geschäftsführer Markus Ebel-Waldmann als auch Wolfram Neumann, Sprecher des Magistrats der Stadt Rodgau, wollten das Urteil vorerst nicht kommentieren. Man wolle vorher mit den Gremien der Stadt das weitere Vorgehen besprechen und auf die schriftliche Begründung des Urteils warten, bevor man weitere Schritte erwägt, so Neumann. Optionslos ist die Stadt Rodgau nämlich nicht. Sie kann das Urteil weiter anfechten und zur nächst höheren Instanz gehen, um doch noch die Vergabe der Stromkonzession an die EVR durchzusetzen. Ob dies jedoch wirklich aussichtsreich ist, wird sich erst nach der Bewertung der Begründung des Gerichts ermitteln lassen. Die EVO zeigt sich inzwischen zufrieden mit dem Ergebnis. “Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass die strengen rechtlichen Vorgaben nicht vollständig eingehalten worden sind“, kommentiert EVO-Sprecher Harald Hofmann das Urteil in erster Instanz.
Das letzte Urteil scheint im Kampf um die Rodgauer Stromkonzession noch nicht gefallen zu sein. Eine schnelle Entscheidung wird jedoch mit diesem Urteil kaum mehr möglich sein. Sollte die Stadt sich entscheiden, weiter vor Gericht zu ziehen, wird sich dies auch negativ auf den Vertrag mit der EVR auswirken. Dieser läuft nämlich theoretisch bis 2039, auch wenn die EVO bisher die Kontrolle über das Stromnetz behalten hat und die EVR somit, während der Prozess weiterläuft, nur untätig abwarten kann. Die EVO sieht sich durch das erste Urteil in ihrer Auffassung bestärkt und wird auch weitere Prozesse dafür in Kauf nehmen, die lukrative Stromkonzession zu behalten.