Steigende Kosten für Sicherheitsdienstleistungen in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen
Steigende Kosten für Sicherheitsdienstleistungen in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen

Hessen - Die Ausgaben für Sicherheitsdienstleistungen in den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen haben sich in den Jahren 2019 bis 2022 nahezu verdoppelt, wie aus einer Antwort von Sozialminister Kai Klose auf eine Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Rainer Rahn hervorgeht. Im Jahr 2019 beliefen sich die Ausgaben auf etwa 43,7 Millionen Euro, während sie im Jahr 2022 auf 80,5 Millionen Euro angestiegen sind. Lediglich im Jahr 2016, während der damaligen Flüchtlingskrise, waren die Ausgaben mit gut 118 Millionen Euro höher.

Die genannten Ausgaben beziehen sich ausschließlich auf die Sicherheitsdienstleistungen in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtungen und berücksichtigen keine kommunalen Unterbringungen. Es wurden keine Zahlen für das laufende Jahr in der Antwort aufgeführt.

Die Überwachung der Dienstleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen obliegt dem Regierungspräsidium Gießen, das die Einhaltung der Vorschriften und der vertraglich festgelegten Personalstärke der Sicherheitsfirmen durch unangekündigte Kontrollen und andere Maßnahmen überprüft. Dabei wurden keine Unregelmäßigkeiten wie nicht erbrachte Leistungen oder überhöhte Stundensätze festgestellt.

Einigung von Bund und Ländern im Migrationskompromiss

Nach monatelangen Verhandlungen über die Aufteilung der Flüchtlingskosten und Maßnahmen zur Verringerung der irregulären Migration nach Deutschland haben sich Bund und Länder auf einen Migrationskompromiss verständigt. Dieser beinhaltet auch Leistungseinschränkungen für Asylbewerber. Bundeskanzler Olaf Scholz sprach von einem "sehr historischen Moment", während Hessens Ministerpräsident Boris Rhein betonte, dass dieser Schritt in die richtige Richtung führe, jedoch viele weitere Schritte notwendig seien.

Die Finanzierung der Flüchtlingskosten wird umgestellt, indem der Bund vom kommenden Jahr an für jeden Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale von 7500 Euro zahlt, anstelle einer jährlichen Gesamtsumme von derzeit rund 3,7 Milliarden Euro. Dies wird als Übergang zu einem flexibleren System beschrieben, bei dem höhere Zahlen mehr Geld bedeuten und niedrigere Zahlen weniger.

Zusätzlich zu dieser Umstellung einigten sich Bund und Länder auf Entlastungen in Höhe von insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für die Kommunen. Dabei wurde betont, dass die Länder sich vorstellen könnten, noch mehr Mittel vom Bund zu erhalten.

Maßnahmen zur Verringerung der irregulären Migration

Bund und Länder stellten fest, dass derzeit zu viele Menschen nach Deutschland flüchten, und betonten die Notwendigkeit klarer und zielgerichteter Maßnahmen gegen unkontrollierte Zuwanderung. Unter anderem prüft die Bundesregierung die Möglichkeit von Asylverfahren außerhalb Europas. Die Asylverfahren sollen schneller abgewickelt werden, insbesondere bei Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als fünf Prozent. Die Asylbewerber in Deutschland sollen einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte erhalten.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass bei sich hinziehenden Verfahren künftig nicht mehr 18, sondern 36 Monate lang nur Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden. Die Sätze sollen erst nach 36 Monaten auf das Niveau der regulären Sozialhilfe steigen. Dies bedeutet eine Kürzung der staatlichen Leistungen.

Einigung über eine bessere Steuerung der Migration

Bund und Länder einigten sich darauf, eine Kommission zur besseren Steuerung der Migration einzusetzen. Diese Kommission soll ein gesellschaftliches Bündnis bilden, um Lösungen zur Steuerung der Migration und zur Verbesserung der Integration zu erarbeiten, mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Vertreter von Kirchen, Gewerkschaften, Wissenschaftlern und Organisationen, die sich für die Belange von Asylbewerbern einsetzen, können an diesem Prozess teilnehmen.

Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Im Gegensatz zu den Migrationsthemen einigten sich Bund und Länder schnell auf die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dies soll sicherstellen, dass Windräder, Stromtrassen, Bahnstrecken, Wohnungen und Mobilfunkmasten einfacher und schneller gebaut werden können, indem bürokratische und rechtliche Hürden abgebaut werden. Das Paket umfasst rund 100 Einzelregelungen und wird als Kernstück des Deutschlandpakts von Bundeskanzler Scholz betrachtet.

Umweltverbände äußerten Bedenken, dass die Beschleunigung auf Kosten der Natur erfolgen könnte und Umweltstandards abgebaut würden. Die beschlossenen Maßnahmen wurden als Einseitigkeit beim Abbau von Umweltstandards kritisiert.

Weiterführung des Deutschlandtickets im Nahverkehr

Hinsichtlich der Finanzierung des Deutschlandtickets im Nahverkehr haben sich Bund und Länder auf weitere Schritte geeinigt. Nicht verbrauchte Mittel in diesem Jahr können 2024 für den Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Ticket verwendet werden. Die Verkehrsminister wurden beauftragt, ein Konzept zur Weiterführung des Tickets ab 2024 vorzulegen, wobei auch der Preis von bisher 49 Euro im Monat in Betracht gezogen wird.


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