Hessen - Die Impfallianz aus Ärzte- und Apothekerschaft, der kommunalen Familie und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ist am Donnerstag zu einem weiteren Austausch zusammengekommen. Die Partnerinnen und Partner besprachen dabei die Veränderungen der aktuellen Corona-Impfverordnung des Bundes zum Jahresende. Zwar soll die Verordnung übergangsweise verlängert werden, die hälftige Finanzierung der Impfangebote des Öffentlichen Gesundheitsdiensts (ÖGD) entfällt allerdings. „Deshalb überführen wir in Hessen in bewährt enger Abstimmung die Corona-Impfungen in die Regelstruktur der Ärzteschaft. Dass die Ärztinnen und Ärzte in Hessen die zuletzt bestehende Nachfrage bewältigen können, haben sie in der Vergangenheit bereits eindrucksvoll gezeigt“, sagte Gesundheitsminister Kai Klose.
„Wie leistungsfähig die ambulante Versorgung beim Impfen ist, haben die hessischen Arztpraxen vor etwa einem Jahr noch einmal eindrucksvoll unter Beweis gestellt, als es in der Spitze mehr als 600.000 Impfungen gegen das Coronavirus pro Woche gab, von denen knapp 70 Prozent in den Praxen verabreicht wurden. Sie sind also durchaus auch jetzt in der Lage, die im Moment nachgefragten Impfungen allein und ohne andere Strukturen zu schultern“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dr. Eckhard Starke. Zuletzt war die Nachfrage leicht rückläufig. In der Kalenderwoche (KW) 49 wurde in Hessen 23.900 Mal gegen das Coronavirus geimpft, in der vergangenen KW 50 19.491 Mal. Jeweils vier Fünftel der Impfungen erfolgten in Arztpraxen.
Dem schloss sich der der Präsident des Hessischen Städtetags, Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, an: „Die hessischen Städte haben in der Zeit seit 2020 erheblich dazu beigetragen, das Coronavirus zu bekämpfen. Wesentlich war, dass sie in großer Zahl die Bürgerschaft geimpft und die niedergelassene Ärzteschaft entlastet haben. Jetzt ist zum Ende des Jahres 2022 die Zeit gekommen, ausstehende Impfungen weitestgehend im Regelbetrieb vorzusehen.“ Der Präsident des Hessischen Landkreistags, Landrat Wolfgang Schuster (Lahn-Dill-Kreis), ergänzte: „Auch die 21 hessischen Landkreise haben bei der Bewältigung der Pandemie Enormes geleistet: Insbesondere mit der Einrichtung und dem Betrieb der Impfzentren und dem Einsatz mobiler Impfteams haben sie – jeweils angepasst an die örtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse – erheblich zur Eindämmung des Virus beigetragen. Wegen der geänderten Situation ist es nunmehr aber sinnvoll, die Impfungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf besondere Bedarfe zu beschränken.“ Der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Matthias Baaß (Bürgermeister von Viernheim), betonte die Schnelligkeit, mit der es größeren wie kleineren Städten und Gemeinden auf dem Höhepunkt der Impfkampagne 2021 gelungen sei, mit Gesundheitsämtern und Ärzteschaft schnell viele zusätzliche Impfangebote in der Fläche zu schaffen: „An diese positive Zusammenarbeit lässt sich auch in Zukunft anknüpfen.“
Gesundheitsminister Klose erneuerte abschließend seinen Impf-Appell: „Die Menschen, die von der aktuellen STIKO-Empfehlung erfasst sind und noch keine zweite Auffrischimpfung erhalten haben, rufe ich erneut eindringlich dazu auf, sich mit ihrer Arztpraxis in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen. Außerdem ist jetzt die richtige Zeit, um sich auch gegen Influenza immunisieren zu lassen. Sogar beide Impfungen gleichzeitig zu erhalten, ist möglich. Also schützen Sie sich und lassen Sie sich impfen!“