Kreis Offenbach - Die Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt im Kreis Offenbach seit Samstag, 8. Januar 2022, durchgehend über 350. Sobald der Schwellenwert von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, greifen die vom Land festgelegten Hotspot-Regelungen am nächsten Tag. Deswegen treten gemäß den Vorgaben des Landes Hessen am Dienstag, 11. Januar 2022, auch im Kreis Offenbach die Regelungen für die sogenannten Hotspots in Kraft. Diese sehen unter anderem für den Besuch von Restaurants oder Freizeitveranstaltungen Einschränkungen insbesondere für nicht Geimpfte oder Genesene vor. Weiterhin gelten auf bestimmten öffentlichen Plätzen eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot. Diese Plätze sind vom Krisenstab des Kreises Offenbach in Abstimmung mit den 13 kreisangehörigen Kommunen als notwendige Konkretisierung der Coronavirus-Schutzverordnung in einer Allgemeinverfügung definiert worden.
Die Regelungen ab Dienstag, 11. Januar 2022, im Überblick:
Bei Veranstaltungen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt im Innenbereich die 2G-Plus-Regelung – das heißt geimpft und genesen plus aktueller Schnelltest oder geboostert – und im Außenbereich die 2G-Regelung. Auch vollständig Geimpfte sowie Genesene benötigen einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest. Nicht notwendig ist dieser Schnelltest jedoch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Boosterung) erhalten haben.
Tanzlokale, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten müssen schließen.
Orte, an denen im Zeitraum von 8:00 bis 22:00 Uhr eine medizinische Maske zu tragen ist – siehe auch unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht:
Dietzenbach
- Europaplatz
Dreieich
- Bahnhöfe Sprendlingen, Weibelfeld in Dreieichenhain, Dreieichenhain, Götzenhain, Offenthal sowie der Bahnhof Buchschlag samt Wendehammer
- Lindenplatz, Sprendlingen
- Frankfurter Straße (zwischen Haupt- und Fichtestraße), Sprendlingen
- Offenbacher Straße (zwischen Haupt- und Odenwaldstraße), Sprendlingen
- Hauptstraße Sprendlingen
- Darmstädter Straße (zwischen Haupt- und Spenglerstraße), Sprendlingen
- Dreieichplatz, Dreieichenhain
- Burggelände Dreieichenhain (entlang der Burgmauer von der Fahrgasse über den Wooghügel durch die gesamte Solmische Weiher Anlage bis zur Taunusstraße) sowie Burgvorplatz
- Altstadt Dreieichenhain/Fahrgasse komplett
- Bereich Stangenpyramide/Auf der Hub
Langen
- Gelände und Parkplätze von Rathaus, Finanzamt und Amtsgericht
- Wilhelm-Leuschner-Platz (inklusive Wiese vor der Altstadtkirche)
- Lutherplatz
- Bahnstraße
- Long-Eaton- und Romorantin-Anlage
- Skateranlage Zimmerstraße
- Bahnhofsanlage/Europaplatz
Mühlheim
- verkehrsberuhigter Bereich Bahnhofstraße
- Brückenmühlparkplatz (Parkplatz für die Bahnhofstraße)
- Parkplatz / Park & Ride S-Bahn-Haltestelle Mühlheim – Nordseite und Südseite
- Park & Ride S-Bahn-Haltestelle Dietesheim – Südseite
Neu-Isenburg
- Frankfurter Straße zwischen Friedhofstraße und Friedensallee
- Rosenauplatz
- Platz vor der Hugenottenhalle
- Platz vor der Stadtbibliothek
- Fußgängerzone zwischen Frankfurter Straße und Waldstraße
- Ladenzeile Gravenbruch
Obertshausen
- S-Bahnhof zwischen der Bahnhofstraße, der Otto-Wels-Straße und der Brühlstraße (Meininger Platz, Kiosk, Buswendeschleife)
- rund um das Einkaufszentrum „Hit-Markt“, Königsberger Straße 2 mit Parkplatz und hinteren Bereich in Richtung Leipziger Straße (Brunnen)
- rund um die Georg-Kerschensteiner-Schule (Georg-Kerschensteiner-Straße 2) und rund um die Hermann-Hesse-Schule (Im Hasenwinkel 6)
Publikumsträchtige Orte, an denen der Konsum von Alkohol ganztägig untersagt ist:
Dietzenbach
- Europaplatz
- Harmonieplatz
- Wappenkreisel
- Steinbergkreisel
Dreieich
- Bahnhöfe Sprendlingen, Weibelfeld in Dreieichenhain, Dreieichenhain, Götzenhain, Offenthal sowie Buchschlag samt Wendehammer
- Bürgerpark Fichtestraße, Sprendlingen
- Lindenplatz, Sprendlingen
- Rathauspassage/Glasüberdachung sowie der verkehrsberuhigte Bereich, einschließlich Rathauseingang, Hauptstraße 45, Sprendlingen
- Frankfurter Straße (zwischen Haupt- und Fichtestraße), Sprendlingen
- Offenbacher Straße (zwischen Haupt- und Odenwaldstraße), Sprendlingen
- Hauptstraße Sprendlingen
- Darmstädter Straße (zwischen Haupt- und Spenglerstraße), Sprendlingen
- Dreieichplatz, Dreieichhain
- Burggelände Dreieichenhain (entlang der Burgmauer von der Fahrgasse über den Wooghügel durch die gesamte Solmische Weiher Anlage bis zur Taunusstraße) sowie Burgvorplatz
- Altstadt Dreieichenhain/Fahrgasse komplett
- Bereich Stangenpyramide/Auf der Hub
Egelsbach
- gesamter öffentlicher Raum im Gemeindegebiet
Heusenstamm
- Platz vor dem REWE-Einkaufszentrum Am Lindenbaum 1-3
- Parkplatzgelände des REWE-Centers Werner-Siemens-Straße 2 (zwischen Industriestraße und Ottostraße)
- Platz (Zentrum Alte Linde) zwischen Wohn- und Geschäftsgebäude Am Lindenbaum 10-18 und Leibnizstraße 9-15
- Schlossgelände Im Herrngarten 1 inklusive Bereich um „Bannturm“ beziehungsweise „Hinteres Schlösschen“ und Haus Im Herrngarten 3
- Schlossallee zwischen der Straße Im Herrngarten (Schloss) und Kreuzung Alte Linde (L3405/L3117/Frankfurter Straße)
- Bolzplatz gegenüber Thurn-und-Taxis-Straße 8
- Bereich/Platz vor Bahnhofstraße 1 (Gaststätte „Alter Bahnhof“), Bahnhofsplatz 2-11
- Bereich/Platz inklusive Grünanlagen hinter Freiwillige Feuerwehr, Obertshäuser Straße 30, Rembrücken
- Bereich um „Alte Schule“ und Dorfplatz, Hauptstraße 23/23a, Rembrücken
Langen
- Gelände und Parkplätze von Rathaus, Finanzamt und Amtsgericht
- Mühltal/Paddelteich
- Altstadt
- Lutherplatz
- Bahnstraße
- Long-Eaton- und Romorantin-Anlage
- Stadtgarten in der Zimmerstraße
- Jahnplatz
- Parkplatz Zimmerstraße
- Parkplatz Neue Stadthalle Langen
- Skateranlage Zimmerstraße
- An der Rechten Wiese
- Birkenwäldchen
- Parkplatz zum Jugendzentrum
- Platz der Deutschen Einheit
- Bahnhofsanlage/Europaplatz
- Grünfläche zwischen Forstring und Farnweg, inklusive ehemaliges Einkaufszentrum Oberlinden
- alle städtischen Spielplätze und Sportanlagen
Mühlheim
- Rathausinnenhof, Friedensstraße 20
- S-Bahn-Haltestellen Mühlheim und Dietesheim
- Bahnhofstraße
- Ludwigsplatz
- Bürgerpark und Jugendzentrum, Rodaustraße / Ringstraße
- Mainufer / Mainuferweg zwischen den Gemarkungsgrenzen Offenbach und Hanau
- Seerosenweiher, Forsthausstraße
- Bereich um die Willy-Brandt-Halle, Dietesheimer Str. 90
- Naherholungsgebiet Steinbrüche Dietesheim
- Hennigweg und Talweg zwischen der Friedensstraße in Mühlheim und dem Offenbacher Weg in Lämmerspiel
- Parkgelände in Lämmerspiel zwischen dem Feuerwehrhaus, der Schlesierstraße, dem Gelände der Kirche St. Luzia und der Bischof-Ketteler-Straße
Neu-Isenburg
- Rosenau Platz
- Westend Platz
- Marktplatz Alter Ort
- Albert-Einstein-Park
- Bansapark
- Frankfurter Straße
- Sportpark
- Fußgängerzone zwischen Frankfurter Straße und Waldstraße sowie zwischen Lessing und Bahnhofstraße
- Jean-Phillipp-Anlage zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße und Brunnenstraße
- Grünanlage zwischen Frankfurter Straße und Luisenstraße
- Grünanlage Durchgang Frankfurter Straße und Richard-Wagner-Straße
- Platz vor der Hugenottenhalle
- Platz vor der Stadtbibliothek
- Bertha-Pappenheim-Platz
- Calvinplatz
- Wilhelmsplatz
- Dreiherrnsteinplatz
- Ladenzeile Gravenbruch
- Sportanlage Buchenbusch
- Sportanlage Gravenbruch
- Sportanlage Zeppelinheim
- städtische Spielplätze
Obertshausen
- S-Bahnhof zwischen der Bahnhofstraße, der Otto-Wels-Straße und der Brühlstraße (Meininger Platz, Kiosk, Buswendeschleife)
- rund um das Einkaufszentrum „Hit-Markt“, Königsberger Straße 2 mit Parkplatz und hinteren Bereich in Richtung Leipziger Straße (Brunnen)
- rund um die evangelische Waldkirche, Schönbornstraße 42
- Parkplatz am Hotel „Karl Mayer“, Albrecht-Dürer-Straße 23
- Parkplatz „Burg im Hain“ mit Burganlage im Hain, Burgstraße/Im Hain
- Parkplatz „Badstraße Ecke Georg-Kerschensteiner-Straße“
- Parkplatz „Freizeitbad MonteMare“, Badstraße 19
- Parkanlagen und (Park-)Plätze rund um die Rathäuser
- Hausen, Schubertstraße 11
- Obertshausen, Beethovenstraße 2
- Beethovenpark in der Beethovenstraße/Theodor-Körner-Straße
- Waldpark „Sainte-Geneviève-des-Bois“, Tempelhofer Straße 22-24
- Kiosk an der Gutenbergstraße 2
- Kiosk am Egerländer Platz, Tulpenstraße 2
- Kiosk Offenbacher Straße 1
- Seewiese am Angelweiher hinter dem Restaurant „Seeblick“, Heusenstammer Straße 180
Rödermark
- Marktplatz Ober-Roden, Schulstraße
- Rathausvorplatz Ober-Roden, Trinkbrunnenstraße
- Bahnhofsvorplatz Ober-Roden, Dieburger Straße
- Bahnhofsvorplatz Urberach – Bodajker Platz
- Festplatz Urberach, Am Festplatz
- Parkplatz an der Sporthalle Ober-Roden, Kapellenstraße
- Häfnerplatz Urberach, Traminer Straße/Erlengasse
- Park am Entenweiher, Am Entenweiher
- Skaterbahn / Jugendplatz – Am Schwimmbad
- Parkplatz am Badehaus, Am Schwimmbad
- Waldfestplatz Bulau
- Freifläche, Dieburger Straße/Rödermarkring
- alle Spielplätze
Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen des Landes Hessen zu den Hotspot-Regionen unter www.soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen.
Unverändert gelten auch in Hotspots alle weiteren Regelungen, die das Land Hessen aktuell geregelt hat. Private Zusammenkünfte und Feiern außerhalb der eigenen Wohnung (zum Beispiel in Veranstaltungsräumen oder in der Gastronomie) sind auf maximal zehn geimpfte oder genesene Personen beschränkt. Eine nicht-immunisierte Person darf sich neben den Angehörigen des eigenen Haushalts höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.