Die Landesregierung hat den Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiterentwickelt
Die Landesregierung hat den Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiterentwickelt

Hessen - „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch ist eine der wichtigsten politischen und gesellschaftlichen Aufgaben überhaupt“, betont Sozial- und Integrationsminister Kai Klose bei der heutigen Vorstellung im Landtag in Wiesbaden. Der fortgeschriebene Aktionsplan baue die Schutz- und Präventionsarbeit in Hessen in den kommenden Jahren weiter aus. Er sei dafür in einem breiten Beteiligungsprozess auf den Prüfstand gestellt und mit allen wichtigen Akteur*innen im Kinderschutz weiterentwickelt worden.

Umfassende Beteiligung auch Betroffener

Über 130 Expert*innen aus ganz Hessen und darüber hinaus haben 38 konkrete Handlungsvorschläge und Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. Die vielfältigen qualifizierten Vorschläge in sechs Themenfeldern bilden dabei die politische Richtschnur, um den Kinderschutz in Hessen zukunftsweisend verbessern und ausbauen zu können.

Auch Betroffene haben sich an diesem herausfordernden Prozess beteiligt. Hessen ist das bisher einzige Bundesland, das einen solch umfassenden Beteiligungsprozess bei der Novellierung seines Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durchgeführt hat.

Handlungsvorschläge und Maßnahmenempfehlungen

Beispiele für erarbeitete Empfehlungen sind unter anderem die Gründung eines Landesbetroffenenrats und der Ausbau von Forschung und Aufarbeitung. Außerdem wird die Verpflichtung zur Entwicklung von Schutzkonzepten über Bereiche hinaus erweitert, in denen sie – wie z.B. in Kitas – bereits verpflichtend sind sowie eine Kinder-Online-Wache, damit sexualisierter Gewalt in digitalen Medien besser entgegengetreten werden kann. Darüber hinaus wird die Errichtung eines interdisziplinären Kompetenzzentrums Kinderschutz in Hessen vorgeschlagen, um die Qualifikation in allen Berufszweige, die mit Kindern und Jugendlichen umgehen, zu steigern. Die Empfehlungen sehen daneben eine verpflichtende Netzwerkarbeit auf kommunaler Ebene, z.B. zwischen Jugendämtern, Schulen, Familien- und Strafgerichten, aber auch Staatsanwaltschaften vor.

Präventionsprogramm im Themenfeld „Digitalisierung“

„Sexualisierte Gewalt in den digitalen Medien hat inzwischen enorme Ausmaße angenommen. Bei Kindern, Erwachsenen und Fachkräften ist daher mehr Sensibilisierung erforderlich“, erklärt Minister Klose. „Deshalb wurde unter anderem auch die Entwicklung eines flächendeckenden Peer-to-Peer-Präventionsprogramms im Themenfeld ‚Digitalisierung‘ vorgeschlagen. Betroffene von sexualisierter Gewalt sollen künftig bei der Konzeption von Maßnahmen zur Bekämpfung und Aufklärung gezielter mitwirken können.“

Einige der Empfehlungen des Aktionsplans werden bereits umgesetzt. Andere Maßnahmen werden noch in Abstimmung aller Ebenen und vor dem Hintergrund bestehender Rahmenbedingungen geprüft. Die Handlungsvorschläge und Maßnahmen decken neben dem Themenbereich der Digitalisierung auch die Felder Forschung und Aufarbeitung, Schutzkonzepte, berufliche Qualifikation, Zusammenarbeit von Behörden und Hilfen für Opfer ab.

Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung lobt breiten Beteiligungsprozess

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hält die Weiterentwicklung des hessischen Landesaktionsplans für richtungsweisend. „Ein in dieser Weise breit angelegter, fachübergreifender Prozess, der Betroffene und im Kinderschutz tätige Expertinnen und Experten bei allen Schritten intensiv einbezieht, ist bisher einmalig.“ Jetzt gebe es 38 konkrete Maßnahmen, durch die in Hessen Kinder und Jugendliche besser geschützt Fachkräfte besser qualifiziert werden und die Beratungs- und Hilfelandschaft weiter gestärkt wird. Claus begrüßte, dass der LAP auch die Bekämpfung von sexueller Gewalt mittels digitaler Medien gezielt in den Fokus nehme. Weitere wesentliche Elemente seien die verbindliche strukturelle Verankerung von Betroffenenbeteiligung sowie die Einsetzung einer oder eines Landesbeauftragten. Auch die Unterstützung von Aufarbeitungsprojekten über einen finanziellen Fonds sei ein wichtiges Signal. „Themen und Konzepte müssen zügig umgesetzt und in der Praxis gelebt werden. Hier steht die Landespolitik in der Verantwortung, jetzt abgestimmt und ressortübergreifend zu handeln und den wichtigen Austausch und die Vernetzung zwischen den Akteurinnen und Akteuren weiter zu befördern.“

Hintergrund

Der erste LAP zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist in Hessen 2012 auf den Weg gebracht worden und wird von allen im Kinderschutz aktiven hessischen Ministerien getragen. Seine Umsetzung obliegt neben dem federführenden Ministerium für Soziales und Integration, dem Kultusministerium, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS), dem Hessischen Landeskriminalamt sowie dem Netzwerk gegen Gewalt des HMdIuS. Die Empfehlungen des Aktionsplans tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in Hessen möglichst sicher aufwachsen und sich entfalten können.


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