Stadt Offenbach - „Der Segmented Approach entlastet die Hochbetroffenen, ohne andere auch nur annährend mit vergleichbaren Lärmpegeln zu belasten. Deshalb ist dieses Anflugverfahren ein geeignetes Instrument des aktiven Lärmschutzes und der Probetrieb sollte baldmöglichst im vorgesehenen Umfang fortgesetzt werden.“ Diese Zwischenbilanz zieht Offenbachs Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß nach rund vier Monaten, in denen die probeweise Anwendung auf die Zeit ab 22 Uhr konzentriert wurde: „Die Erfahrungen aus dieser Zeit zeigen: Die Route konnte präzise und sicher geflogen werden, die Anwendungsquote stieg deutlich an und führte in der Stunde zwischen 22 und 23 Uhr bereits zu einem spürbaren Abschwellen des Verkehrs über Offenbach sowie weitgehender Vermeidung von Überfügen verspäteter Maschinen nach 23 Uhr.“
Beim Segmented Approach werden dichtbesiedelte Zentren umflogen, um die Anzahl der direkt überflogenen Menschen wenigstens zeitweise erheblich zu verringern. Möglich ist dies, weil mit neuen Navigationsverfahren der Geradeaus-Flug Richtung Süd- und Centerbahn näher an den Flughafen herangelegt werden kann und dann erst westlich von Offenbach beginnt. Bei Anwendung dieses Verfahrens können die besonders lärmgeplagten Anwohner Offenbachs spürbar entlastet werden.
Seit etwa fünf Wochen kann das Verfahren allerdings aus flugverfahrenstechnischen Gründen in Verbindung mit einer verschärften Anwendung internationaler Regelungen (ICAO) kaum noch praktiziert werden. Die Flugsicherung hat eine Lösung des Problems erarbeitet und beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung eine Abweichung vom ICAO-Regelwerk beantragt, um die Fortsetzung des Probebetriebes im vorgesehenen Umfang zu ermöglichen. „Wir begrüßen die Anstrengungen von Flugsicherung und Ministerium, den Probebetrieb baldmöglichst wieder richtig in Gang zu bringen, um weitere betriebliche Erkenntnisse zu gewinnen und die Hochbetroffenen zu entlasten“, betont Weiß.
Die Klagen einiger Kreisgemeinden gegen den Probebetrieb sieht der Offenbacher Stadtrat gelassen. Die abgewogenen und zulässigen Lärmwerte, die im Vergleich zu Offenbach niedrig seien, würden nirgends überschritten. Die Behauptung, dass Offenbach und andere Hochbetroffene durch das Anflugverfahren kaum entlastet würden, während Kreisgemeinden dadurch unzumutbare Belastungen erfahren, kann Weiß nicht nachvollziehen: „Es ist genau umgekehrt: Hochbetroffenengebiete können deutlich verringert werden, ohne dass andernorts auch nur annährend vergleichbare Belastungen entstehen. Dies hat das Forum ‚Flughafen und Region‘ in einer unabhängigen Auswertung klar belegt und das objektive Entlastungspotenzial dargestellt. Nur deshalb ist der Segmented Approach ja schon seit vielen Jahren als Maßnahme des Aktiven Schallschutzes anerkannt.“
Weiß betont, dass Offenbach nach dem Flughafenausbau die Kommune mit den weitreichendsten Belastungen durch Fluglärm sei und mit einem hohen Dauerschallpegel teils deutlich über der Relevanzschwelle für Gesundheitsgefährdungen liege. Die damit verbundenen Bauverbotszonen belasteten zudem die Stadtplanung erheblich. „Trotzdem haben wir nie gefordert, diese Belastungen einfach auf andere zu verschieben“, so Weiß. Denn: „Wir muten niemandem etwas zu, was wir nicht selbst zu tragen bereit sind.“ Die Zahl der Flüge und Werte für die vom segmentierten Anflug betroffenen Gebiete sei nicht annährend mit dem vergleichbar, was Offenbach zu tragen und ertragen habe, überschreite nirgends Relevanzschwellen und bleibe meist weit unter dem sogenannten Umgebungslärm.