Liane Kirchenstein steuert mit der Swissurance GmbH das Angebot von Vertragshilfe24
Liane Kirchenstein steuert mit der Swissurance GmbH das Angebot von Vertragshilfe24


Baar/Zürich – Die Krise der Lebensversicherungen ist ein offenes Geheimnis und lässt viele Versicherte über eine Trennung von ihren Verträgen nachdenken. Wer in Lebensversicherungen investierte und auf eine solide Absicherung gegen die drohende Altersarmut hoffte, bangt inzwischen mit einigem Recht um seine Altersvorsorge. Sven Enger, ein Ex-Vorstand mehrerer großer Versicherungen, sieht vor allem zwei Faktoren, warum Lebensversicherungen nicht gegen Altersarmut schützen: „Erstens der demografische Faktor: Die Menschen, die in den sogenannten Baby-Boomer-Jahren geboren wurden, kommen jetzt zur Auszahlung. Und zum zweiten die Zinsentwicklung, die es bräuchte, um die gemachten Versprechen einzuhalten, ist seit Jahren negativ.“ Deshalb sei es keine Seltenheit mehr, „dass man selbst das eingezahlte Kapital als Kunde von der Versicherungsgesellschaft zurückerhält“.

Experten halten die klassischen Kapitallebensversicherungen für überholt, weil sie kaum noch rentabel sind und damit die geweckten Hoffnungen enttäuschen. Theoretisch ist es für Versicherungsunternehmen durch das gestiegene Zinsniveau wieder etwas einfacher, Gewinne und eine gute Überschussbeteiligung zu erzielen. Mit nennenswerten Renditen darf trotzdem kein Versicherungsnehmer rechnen, weil sich das Lebensversicherungsmodell mit der Überschussbeteiligung in einer Strukturkrise befindet. „Trotz aktuell höherer Zinsen sind die Versicherungsunternehmen ja noch immer in großem Umfang in den sehr niedrig verzinsten, älteren Kapitalanlagen investiert. Die werden die Versicherungsunternehmen aber so schnell gar nicht loswerden können“, analysiert Axel Kleinlein. Der frühere Chef des „Bundes der Versicherten“ nennt Gründe: „Hier schlummern stille Lasten, also drohende Verluste. Die müssten realisiert werden und das ginge zulasten der Überschüsse. Unterm Strich geht für die meisten Kunden die Niedrigzinsphase noch viele Jahre weiter. Ich rechne damit, dass die Versicherten erst in den 2030er-Jahren nennenswert von den höheren Zinsen profitieren könnten – wenn überhaupt.“

Deshalb geht es für viele Versicherungsinhaber nur noch darum, bei einem Widerruf des Versicherungsvertrages das finanzielle Maximum herauszuschlagen. Statt zur Kündigung oder zum Verkauf raten Policen-Experten zur professionellen Rückabwicklung. Anders als bei der Kündigung oder dem Verkauf könne man durch eine Rückabwicklung alle Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen, erklärt das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24. Das Netzwerk aus Gutachtern, Finanzmathematikern und Versicherungsprofis wurde von Liane und Christoph Kirchenstein aufgebaut. Zu ihrem Expertenkreis gehört der bekannte Verbraucherschützer Axel Kleinlein, der schon seit Jahren vor der Übervorteilung durch kapitalbildende Lebensversicherungen warnt. Zunächst einmal rät er davon ab, überhaupt einen neuen Vertrag abzuschließen. Und wer schon einen hat, dem empfiehlt er ein Storno und somit die Beitragsfreistellung. Am besten sei aber die Rückabwicklung. „Das geht dann, wenn der Versicherer im Kleingedruckten Mist gebaut hat. Und das ist überraschend oft passiert“, sagt er verschmitzt. Sven Enger, der sein Fachwissen ebenfalls dem Beratungsportal Vertragshilfe24 zur Verfügung stellt, gibt bei der ganzen Versicherungsmisere zu bedenken: „Fondsgebundene Policen mögen auf den ersten Blick zwar attraktiver erscheinen, landen jedoch bei entsprechend negativer Kostenstruktur in derselben Falle.“

Nach eigenen Angaben hat Vertragshilfe24 zusammen mit ihren Kooperationspartnern schon mehr als 60.000 Kunden geholfen und dabei über 500 Millionen Euro gerettet. Dabei soll die erste Auszahlung in den allermeisten Fällen innerhalb von 21 Tagen erfolgt sein. Die Finanzdienstleister stellen auf ihrer Internetseite einen kostenlosen Vertragsrechner bereit, mit dem Versicherungskunden innerhalb weniger Minuten ausrechnen können, ob und wie sich ihr Vertrag rückabwickeln lässt. Hinter dem Beratungsportal steht die Konzeptional GmbH mit Sitz in der schweizerischen Gemeinde Baar, die durch Liane Kirchenstein vertreten wird.

Die engagierte Unternehmerin ist auch Geschäftsführerin der Swissurance GmbH aus Zürich. Die versteht sich als Servicepool-Gesellschaft, die Versicherten dabei hilft, sich von ihren unrentablen Lebens- oder Rentenversicherungen zu trennen. Die klassischen Lebensversicherungen hält man wegen ihrer hohen Kosten und intransparenten Vertragsinhalte für kein geeignetes Finanzprodukt zur Altersvorsorge. Genauso wie die Beratungsteams von Vertragshilfe24 setzt Swissurance nicht auf die Kündigung oder den Verkauf der Versicherungsverträge, sondern auf deren Rückabwicklung. So können nämlich alle Ansprüche gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden. Vor allem geht es um höhere Auszahlungsbeträge zugunsten der Versicherungsnehmer. Die Versicherungsprofis helfen bei allen Teilschritten einer professionellen Rückabwicklung. Für das bestmögliche Beratungsangebot arbeiten sie mit Fachanwaltskanzleien, Gutachtern, Vorfinanzierern und Policenaufkäufern zusammen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die SwissuranceGmbH weder als Kapitalanlagengesellschaft noch als Anlageberater tätig ist. Das heißt, dass sie keine Kundengelder verwaltet oder investiert. 

Mithilfe von „finanzmathematischen Erfolgsberechnungen“ ermittelt sie die Kundenansprüche, die sich aus den jeweiligen Versicherungsverträgen ergeben, und erstellt professionelle Gutachten zur Beurteilung der Erfolgsaussichten bei einer Rückabwicklung. Durch die Indienstnahme kapitalstarker Vorfinanzierer wird die Auszahlung der Verträge innerhalb von 21 Tagen garantiert. Notfalls klagen Fachanwälte den Mehrerlös bei der Versicherung ein. Ganz ähnlich gehen die Verbraucherschützer von Vertragshilfe24 vor. Liane Kirchenstein will sich für die Rückabwicklungsberatung möglichst breit aufstellen und setzt deshalb auf das Online-Portal Vertragshilfe24 und Swissurance. Die Züricher legen einen zusätzlichen Fokus auf Rückdeckungsversicherungen. Das sind Lebensversicherungen, die Unternehmen zur Finanzierung der den Arbeitnehmern gegebenen Pensionszusagen abschließen. Diese unmittelbaren Versorgungszusagen machen einen Arbeitgeber für Arbeitnehmer attraktiv, weil ein zusätzlicher Beitrag zu ihrer Altersabsicherung geleistet wird. Die Kehrseite sind die finanziellen Rückstellungen, die die Liquidität der Unternehmen belasten. „Praktisch, dass in der Vergangenheit diese Zusagen mit einer Lebensversicherung abgesichert werden konnten. Doch was ist, wenn diese nun weniger zahlt als die Kalkulation vorsieht?“, fragt Liane Kirchenstein. „Ihr Unternehmen muss die Zusagen in jedem Fall erfüllen. Doch häufig entsteht eine enorme Finanzierungslücke, die durch betriebliche Rückstellungen nicht gefüllt werden kann.“ Gründe für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen können der unternehmensexterne Aufbau eines Versorgungsvermögens, die Abwälzung von biometrischen Risiken auf das Lebensversicherungsunternehmen oder die privatrechtliche Insolvenzsicherung sein. 

Aufgrund der Verzahnung der Beratungsleistungen überrascht es nicht, dass Sven Enger nicht nur für Vertragshilfe24, sondern auch für Swissurancetätig ist. Das Unternehmen aus Zürich bewirbt offensiv sein Erfolgsbuch „Alt, arm und abgezockt: Der Crash der privaten Altersvorsorge und wie Sie sich darauf vorbereiten können“. Darin beschreibt der frühere CEO der Versicherungsbranche, warum das „Geschäftsmodell Lebensversicherung kollabiert“.

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