Rechtsprechung untersagt kommunale Satzungen aufgrund Doppelbesteuerung
Rechtsprechung untersagt kommunale Satzungen aufgrund Doppelbesteuerung

Offenbach - Kommunen dürfen keine Wettaufwandsteuer erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig aufgrund einer Klage gegen die Stadt Dortmund am 19. September 2022 entschieden. Weil der Bund bereits eine Rennwett- und Sportwettensteuer erhebt, führe eine kommunale Wettaufwandsteuer zu einer rechtswidrigen Doppelbesteuerung. Dadurch werde gegen das Gleichartigkeitsverbot des Grundgesetzes verstoßen, heißt es in dem höchstrichterlichen Urteil.

Wie Stadtkämmerer Martin Wilhelm mitteilt, muss folglich auch die Stadt Offenbach auf die Erhebung der Steuer und damit auf Steuereinnahmen verzichten: „Der Magistrat wird nun die Stadtverordnetenversammlung darum bitten, dass die Satzung zur Erhebung einer Wettaufwandsteuer rückwirkend und ersatzlos aufgehoben wird. Für die Stadt hat das zur Folge, dass sie jährlich auf rund 350.000 Euro Steuereinnahmen verzichten muss.“

Eine Aufhebung der Satzung ist aus rechtlichen Gründen zwar nicht notwendig, so Wilhelm weiter: „Ich empfehle dies aber aus Gründen der Rechtsklarheit.“ Die Satzung soll rückwirkend zum 19. Dezember 2022 – dem Tag, an dem das Urteil des BVerwG veröffentlicht wurde – aufgehoben werden. Der Zeitpunkt der Aufhebung ist hinsichtlich des Umgangs mit ergangenen Bescheiden nicht relevant, denn obwohl die Satzung rechtswidrig ist, sind die auf ihrer Grundlage ergangenen Steuerbescheide nicht automatisch ungültig, sondern können unverändert bestandskräftig bleiben. Wilhelm erläutert, dass aufgrund der langen Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht einige Steuerbescheide bestandskräftig geworden seien.

„Die Stadt wird aber sämtliche Bescheide – auch die bestandskräftig festgesetzten – zurücknehmen, denn wir wollen den Steuerpflichtigen dies nicht zum Nachteil auslegen. Deswegen verzichten wir im Sinne der Gleichbehandlung und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auf sämtliche Steuerforderungen und vermeiden dadurch weitere lange Klageverfahren für beide Seiten.“

In Offenbach wurde die Wettaufwandsteuer seit 1. Juli 2018 erhoben. Die Erhebung einer Wettaufwandsteuer war von Anfang an strittig, daher wurden die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen und der überwiegende Teil der Festsetzungen ist noch nicht bestandskräftig. Seit 2018 wurden insgesamt Wettaufwandsteuern in Höhe von rund 1,37 Millionen Euro erhoben, davon sind nur 11.020 Euro bestandskräftig festgesetzt. 


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