Offenbach regelt Verfahren für begrenzten Trinkwasserverbrauch im Notfall
Offenbach regelt Verfahren für begrenzten Trinkwasserverbrauch im Notfall

Offenbach - Das Trinkwasser in den Leitungen der Offenbacherinnen und Offenbacher liefert der Zweckverband Wasserversorgung in Stadt und Kreis Offenbach (ZWO). Das Trinkwasser wird ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Fehlende Niederschläge im Zusammenhang mit dem Klimawandel haben in den letzten Jahren neben anderen Faktoren dazu geführt, dass in ganz Hessen bei rund 48 Prozent aller Messstellen das Grundwasser deutlich unter dem für die Versorgungssicherheit notwendigen Niveau liegt.

„Die Versorgung mit Trinkwasser vor Ort muss sichergestellt bleiben. Damit dies gewährleistet werden kann, müssen wir in Offenbach in Zeiten ausbleibender Niederschläge und damit sinkender Grundwasserstände besonders sorgsam und sparsam mit Trinkwasser umgehen“, erklärt Bürgermeisterin und Klimadezernentin Sabine Groß ihre jüngste Initiative. Der Magistrat der Stadt hat zusätzlich zu laufenden und geplanten Informationskampagnen nun einer Gefahrenabwehrverordnung zugestimmt und legt diese den Stadtverordneten in der nächsten Sitzung zum Beschluss vor. Damit kann die Stadt die zulässige Nutzung von Trinkwasser auf bestimmte Zwecke und Zeiten einschränken. Ziel ist es, dass selbst bei fortgeschrittener Trockenheit genug Trinkwasser für dringende und erforderliche Zwecke übrigbleibt.

Wenn die Versorgung der Stadt mit Trinkwasser gefährdet ist, darf aus der öffentlichen Leitung Wasser nicht zum Bewässern von Pflanzen und Rasen, Bäumen, Gemüse, Stauden oder Gehölzen genutzt werden oder es gibt Einschränkungen. Verboten ist das Befüllen von Wasserbecken und die Autowäsche. Betroffen wären auch Sportplätze oder Baustellen auf denen keine Staubbindung durch Berieseln mehr erfolgen kann. Die Reinigung von Außenflächen wie Terrassen ist ebenfalls untersagt. Zeitweilig außer Betrieb genommen werden müssen auch künstliche Springbrunnen und Wasserspiele.

Vereinzelt Ausnahmen vom Notfallverfahren

Einige Ausnahmen wurden für kritische Infrastrukturen und für frisch gepflanzte Bäume geschaffen, bei denen sonst mit einem Absterben zu rechnen ist. Für Verstöße sieht die Gefahrenabwehrverordnung Geldbußen von 5 bis 5.000 Euro vor. „Es geht darum, genug Trinkwasser für alle zu haben. Deshalb muss es Konsequenzen geben. Für unsere Stadtgesellschaft ist es wichtiger, dass wir alle gemeinsam Wasser sparen, damit es erst gar keinen Notstand geben muss. In einigen Kommunen gibt es bereits vergleichbare Gefahrenabwehrverordnungen“, erläutert Bürgermeisterin Sabine Groß.


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