Baar – Zur Absicherung von Pensionszusagen oder als Tilgungsinstrument für Gewerbedarlehen haben viele Unternehmen auf Lebensversicherungen gesetzt. Doch diese Versicherungsprodukte lohnen sich schon lange nicht mehr, weil die Auszahlungen zu gering sind und meist unberücksichtigte Kosten auf die Unternehmen zukommen. Im schlimmsten Fall steht dann die Insolvenz im Raum. Gefahren drohen aber nicht nur den Unternehmen, die solche Lebensversicherungsverträge abgeschlossen haben, sondern auch Entscheidern und Beratern, deren persönliches Haftungsrisiko vom Gesetzgeber erhöht wurde.
Lebensversicherungen: Christoph Kirchenstein plädiert für Rückabwicklung statt Kündigung oder Verkauf
Als Ausweg aus den finanziellen und rechtlichen Risiken bietet sich laut Versicherungsexperten wie Christoph Kirchenstein die Rückabwicklung an. Mit ihr kann das Maximale aus den Verträgen herausgeholt und das persönliche Verlustrisiko minimiert werden. Das Onlineportal Vertragshilfe24, das Besitzern unrentabel gewordener Renten- und Lebensversicherungsverträge bei der Rückabwicklung hilft, analysiert: „Viele Unternehmen haben Pensionsansprüche mit Rückdeckungsversicherungen in Form einer Lebensversicherung abgesichert. Das kann nun zu einem enormen finanziellen Risiko werden. Denn zahlt die Lebensversicherung nicht die erwartete Summe, entsteht eine bilanzielle Unterdeckung. Dadurch entsteht ein Insolvenzrisiko.“
Christoph Kirchenstein weiß nur zu gut, warum auch Privatleute in der Vergangenheit mit gutem Gewissen auf Lebensversicherungen gesetzt haben. Weil die gesetzlichen Rentenzahlungen immer seltener einen wirtschaftlich sorgenfreien Lebensabend garantieren, wollten sie etwas für die Optimierung ihrer privaten Altersvorsorge tun. Die Lebensversicherungsbranche suggerierte ihnen erfolgreich, dass Altersarmut mit bestimmten privaten Finanzprodukten ausgeschlossen sei. Aber die tatsächlichen Auszahlungssummen sind deutlich geringer, als es viele Versicherungsnehmer erwartet haben. Immer mehr Kunden suchen deshalb nach Wegen, die Verträge abzustoßen oder wenigstens Beiträge zu sparen. Es gibt mehrere Handlungsoptionen, von denen die Vertragskündigung vordergründig die naheliegendste ist. Versicherungsprofi Kirchenstein rät von der Kündigung aber ausdrücklich ab. Der große Nachteil sei, dass die Kunden nur den aktuellen Rückkaufswert der Versicherung erhielten und auf weitere Ansprüche gegenüber dem Versicherer verzichten müssten. Auch vom Verkauf eines Lebensversicherungsvertrages sei abzuraten. Kunden bekämen dabei zwar meist etwas mehr Geld als bei der Kündigung, aber eben nicht den vollen Anspruch, weil der Vertragsaufkäufer ja selbst Geld verdienen wolle. Auch die Beitragsfreistellung des Vertrages ist aus Sicht des erfahrenen Verbraucherberaters keine Ideallösung. Zwar sparen Kunden dann die monatlichen Beiträge, aber sie verlieren trotzdem Kapital, weil für die Versicherung ja weiterhin Verwaltungskosten anfallen. Er empfiehlt die professionelle Rückabwicklung der Verträge und damit die Chance auf maximale Auszahlungsbeträge. Um einen attraktiven Rückkaufswert zu erlösen und alle weiteren Ansprüche gegenüber dem Versicherungsanbieter durchzusetzen, ist ein Spezialisten-Netzwerk aus Gutachtern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten notwendig.
Ein solches steht hinter dem Beratungsportal Vertragshilfe24.de, das eine Erfolgsmarke der Konzeptional GmbH mit Sitz im schweizerischen Baar ist. Deren Geschäftsführerin Liane Kirchenstein ist die Ehefrau von Christoph Kirchenstein. Im Gegensatz zu anderen Rückabwicklern führt ihr Team bei den Versicherern nicht nur fehlerhafte Widerrufserklärungen an, sondern argumentiert komplexer. „Wir nutzen nicht nur den ‚Widerrufsjoker‘, sondern gehen viel weiter. In vielen Fällen ist es möglich, dass der Versicherte alle seine Beiträge fast ungeschmälert zurückerhält“, betont die Unternehmerin. „Dann erhält er Zinsen auf die Beiträge. Dann können wir den Versicherungsgesellschaften meistens nachweisen, dass sie mit dem Geld der Versicherten höhere Erträge erwirtschaftet haben als die Zinsen.“ Vertragshilfe24 stellt den Besitzern von Lebens- und Rentenversicherungen einen kostenlosen Online-Vertragsrechner zur Verfügung, mit dem sie in wenigen Minuten ermitteln können, ob eine lukrative Rückabwicklung möglich ist. Die datensichere Vertragsüberprüfung dauert nicht einmal drei Minuten. Das Beratungsportal wendet sich wegen der enormen Verlustrisiken an alle Lebensversicherungskunden, also an Privatkunden wie an Unternehmen, die Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung von Pensionsansprüchen nutzen. Für sie alle ist eine Rückabwicklung die bessere Lösung als eine Kündigung oder der Verkauf.
Zu den Beratern und Werbepartnern von Vertragshilfe24 gehört Axel Kleinlein, der sich als langjähriger Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) um den Verbraucherschutz verdient gemacht hat. Der Diplom-Mathematiker hält es trotz deutlich gestiegener Zinsen für ausgeschlossen, dass Versicherungsunternehmen nun plötzlich Gewinne und gute Überschussbeteiligungen erzielen können. „Trotz aktuell höherer Zinsen sind die Versicherungsunternehmen ja noch immer in großem Umfang in den sehr niedrig verzinsten, älteren Kapitalanlagen investiert“, erläutert Kleinlein. Und die könnten die Versicherungsunternehmen so schnell gar nicht loswerden, weil hier stille Lasten und somit Verluste schlummerten. „Die müssten realisiert werden, und das ginge zulasten der Überschüsse. Unterm Strich geht für die meisten Kunden die Niedrigzinsphase noch viele Jahre weiter“, ist der begnadete Versicherungsmathematiker überzeugt. „Ich rechne damit, dass die Versicherten erst in den 2030er-Jahren nennenswert von den höheren Zinsen profitieren könnten – wenn überhaupt.“
Ähnlich äußert sich Christoph Kirchenstein, um Lebensversicherten zu verdeutlichen, dass ihre Verträge keine sicheren Kapitalanlagen sind und sie ihr Geld in Sicherheit bringen sollten. Ihre Ansprüche auf die bisherigen Einzahlungen, Überschussbeteiligungen, Zinsen und steuerlichen Vorteile garantiere ein Rückabwicklungsplan, lautet sein Mantra. Dann werde der Versicherte quasi so gestellt, als hätte er den unrentablen Vertrag nie abgeschlossen. Diese Argumentation ist schlüssig, weil viele Verträge, die in den 1990er-Jahren und später abgeschlossen wurden, Rechtsfehler enthalten und deshalb anfechtbar sind. Das gibt den Versicherten die Handhabe, diese Verträge zu widerrufen und mit professioneller Hilfe fast alle gezahlten Prämien zurückzubekommen. Hohe Zinsen können sie deshalb einfordern, weil sie die gezahlten Versicherungsbeiträge auch alternativ zu einem damals hohen Zinssatz hätten ansparen können. Rückabwickler wie Vertragshilfe24 übernehmen alle juristisch abgesicherten Einzelschritte. Meist ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Versicherer möglich, sodass der Verbraucher das ihm zustehende Geld problemlos und zeitnah ausgezahlt bekommt. Das Modell funktioniert offensichtlich: Auf dem Beratungsportal ist zu lesen, man habe bereits 60.000 Versicherungsverträge rückabgewickelt und mehr als 500 Millionen Euro für die Kunden gerettet.