Kreis Offenbach - Die Befragungen für den Zensus 2022, also der großen Volkszählung, haben deutschlandweit begonnen. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Auch im Kreis Offenbach sind etwa 300 Ehrenamtliche, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, unterwegs. Sie verteilen zunächst die Terminankündigungen an stichprobenartig ausgewählte Adressen – etwa zehn Prozent der Haushalte. Die dort lebenden Personen werden somit darüber informiert, dass sie befragt werden, also sogenannte Auskunftspflichtige sind. Zudem erhalten sie wichtige Informationen zur Befragung. Bei dieser werden beispielsweise Daten zu Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnsituation erfragt. Die Zensus-Erhebungsstelle des Kreises Offenbach bittet die Bevölkerung um Mitwirkung und freundliche Aufnahme der ehrenamtlichen Kräfte.
Bundesweit nehmen rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen. Darüber hinaus werden über einen Online-Fragebogen Daten erhoben, die nicht in den Registern vorliegen, beispielsweise Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit. Alle zur Befragung ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet.
Alle Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet die Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden - und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck des Zensus ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus bilden unter anderem die Grundlage für die Entscheidung, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl.
Neben der Einwohnerzahl wird auch die Zahl der Wohnungen und Wohngebäude in Deutschland ermittelt. Weil es dafür keine flächendeckenden Register gibt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungen oder Wohngebäuden postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben. Sie werden gebeten, die verpflichtenden Angaben zu Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung beziehungsweise ihres Wohngebäudes über einen Online-Fragebogen zu machen. Wohnungseigentümer erhalten deswegen Post vom Hessischen Statistischen Landesamt und können zusätzlich in der Stichprobenbefragung auskunftspflichtig sein. Während die Gebäude- und Wohnungszählung rein postalisch und online abläuft, kommen die Erhebungsbeauftragten für die Stichprobenbefragung persönlich zu den Auskunftspflichtigen.