“Eine gesicherte Versorgung mit Energie und Warmwasser zählt zu den Grundbedürfnissen, deshalb ist die Einrichtung des Energie-Härtefallfonds ein bedeutsamer Schritt.” - Kai Klose, Hessischer Sozialminister
“Eine gesicherte Versorgung mit Energie und Warmwasser zählt zu den Grundbedürfnissen, deshalb ist die Einrichtung des Energie-Härtefallfonds ein bedeutsamer Schritt.” - Kai Klose, Hessischer Sozialminister

Hessen - Derzeit erhalten viele Haushalte in Hessen die Jahresabrechnungen ihrer Energieversorger und stehen angesichts der besonders im vergangenen Jahr stark angestiegenen Energiepreise möglicherweise vor großen finanziellen Herausforderungen. Um zu verhindern, dass Hess*innen von Strom- oder Heizsperren betroffen sind, ist in Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes am 1. Juli 2023 der Energie-Härtefallfonds der Landesregierung an den Start gegangen. Die Leistungen aus dem Fonds sollen Privatpersonen unterstützen, die wegen der Preissprünge auf den Energiemärkten unverschuldet in Not geraten sind: „Eine gesicherte Versorgung mit Energie und Warmwasser zählt zu den Grundbedürfnissen“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Deshalb ist die Einrichtung des Energie-Härtefallfonds ein bedeutsamer Schritt: Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung, um Sperren zu verhindern und stellen dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung.“

Initiatoren des Härtefallfonds

Unter der Federführung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist es in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie nach Beratungen mit der Verbraucherzentale Hessen e. V. und den Sozialverbänden Liga und VdK gelungen, den Härtefallfonds aufzusetzen. Er richtet sich gezielt an Menschen mit niedrigem Haushaltseinkommen, die nicht ausreichend von den Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung erfasst wurden und die eine Energiesperre nicht durch eigenes Einkommen vermeiden oder beenden können. Bei den Sperren kann es sich sowohl um Strom- als auch um Heizenergiesperren (Gas, Fernwärme) handeln.

Der Härtefallfonds kann jeweils einmalig pro Versorgungsvertrag bzw. Zählerstelle zur Vermeidung oder Aufhebung einer Stromsperre in Anspruch genommen werden und einmalig für die Vermeidung oder Aufhebung einer Heizenergiesperre – jeweils in der Höhe, die im Einzelfall erforderlich ist. Der Fonds übernimmt auch Energieschulden von Privathaushalten, die ihre Heizenergie von leitungsgebundenen Energieträgern als Mieter*innen über die Vermieter*innen beziehen und deren Kosten als Teil der Mietnebenkosten abgerechnet werden. Die Leistung erfolgt dabei direkt an das Versorgungsunternehmen bzw. die Vermieter*innen.

Antragstellung

Voraussetzung zur Antragstellung ist unter anderem die Beratung bei einer anerkannten Schuldnerberatung, Sozialberatung oder „Hessen bekämpft Energiearmut“ von der Verbraucherzentrale Hessen. Anträge können dann bei der Geschäftsstelle des Härtefallfonds – eingerichtet bei der Verbraucherzentrale Hessen – gestellt werden. „Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Menschen mit Energieschulden. Ich freue mich deswegen, dass wir das Land bei der Umsetzung des Härtefallfonds aktiv unterstützen können. Die Betroffenen werden davon profitieren, dass wir eng vernetzt mit unserer Verbraucherberatung und anderen Institution wie den Schuldnerberatungen, dem Mieterbund und den Sozialverbänden arbeiten werden,“ sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.

 „Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V. hatte den Härtefallfonds beim hessischen Sozialgipfel angeregt und wir danken der Landesregierung, dass sie diese wichtige Unterstützung auf den Weg gebracht hat. In der Härtefallkommission werden wir mitwirken und hoffen, dort den Menschen helfen zu können, die in Hessen von Energiesperren bedroht sind“, so Jörg Klärner, Vorsitzender des Liga-Arbeitskreis Grundsatz und Sozialpolitik.


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