Die NATO-Übung „Air Defender“, die noch bis zum 23. Juni läuft, hatte bisher keine wesentlichen Auswirkungen auf die Nachtflugsituation am Frankfurter Flughafen
Die NATO-Übung „Air Defender“, die noch bis zum 23. Juni läuft, hatte bisher keine wesentlichen Auswirkungen auf die Nachtflugsituation am Frankfurter Flughafen

Frankfurt - In den vergangenen Nächten wurden am Frankfurter Flughafen aufgrund der NATO-Übung "Air Defender" einige Anpassungen am geltenden Nachtflugverbot vorgenommen. Gemäß den Regelungen zum Schutz der Nachtruhe gilt normalerweise ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr am Flughafen Frankfurt. In eng begrenzten Ausnahmefällen sind Flüge zwischen 23 und 0 Uhr gestattet. Zudem gibt es strengere Vorschriften für Flüge, insbesondere ab 0 Uhr. Die Einhaltung dieser Regeln wird von der örtlichen Luftaufsicht des Hessischen Verkehrsministeriums und der Fluglärmschutzbeauftragten überwacht.

Bislang wurden vereinzelte Verspätungslandungen nach 23 Uhr registriert, während verspätete Starts in dieser Zeit nicht stattgefunden haben. Die geltenden Regelungen erlauben Landungen bis Mitternacht, wenn die Verspätung nicht bereits aus der Flugplangestaltung resultiert. Bei verspäteten Starts sind Ausnahmen bis 0 Uhr möglich, sofern die Verzögerung außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Fluggesellschaft liegt. In jedem Fall bedürfen verspätete Starts einer individuellen Genehmigung. Diese Ausnahmen gelten bis Mitternacht.

Aufgrund der NATO-Übung "Air Defender" wurden die Regelungen des Nachtflugverbots für die Übungstage (12. bis 16. Juni und 19. bis 22. Juni) vorübergehend angepasst. Das Hessische Verkehrsministerium hat in Ausnahmefällen erlaubt, die normalerweise bis 23 Uhr geöffnete Landebahn Nordwest bis Mitternacht zu nutzen, falls es während der Übung zu entsprechenden Verspätungen kommt. Dadurch sollen mögliche Verzögerungen bis 0 Uhr weitgehend aufgelöst werden. Zudem kann sich die Intensität bestimmter An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt aufgrund der NATO-Übung verändern.

Die ersten beiden Nächte der NATO-Übung haben gezeigt, dass sich Verspätungen nach 23 Uhr bisher in Grenzen gehalten haben und die getroffenen Regelungen ausreichend sind. Dennoch wird die Situation weiterhin genau beobachtet, um sicherzustellen, dass das Nachtflugverbot angemessen eingehalten wird. Sowohl das Hessische Verkehrsministerium als auch die Fluglärmschutzbeauftragten stehen in engem Austausch mit den Fluggesellschaften, um sicherzustellen, dass die Ausnahmeregelungen korrekt angewendet werden und die Beeinträchtigung der Nachtruhe minimal bleibt.

Die NATO-Übung "Air Defender" ist ein bedeutendes Ereignis für den Frankfurter Flughafen, bei dem auch die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern geübt wird. Die vorübergehenden Anpassungen am Nachtflugverbot sollen sicherstellen, dass die Übung reibungslos abläuft und gleichzeitig die Interessen der Anwohner bezüglich des Lärmschutzes gewahrt werden. Die Verantwortlichen sind bestrebt, die Auswirkungen auf die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und die Situation sorgfältig zu überwachen.


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