Hessen - Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Hessen am 2. Februar 2023 aufgehoben. Einen entsprechenden Beschluss hat jetzt das Kabinett gefasst. „Die Infektionszahlen sind niedrig, und die Lage in unseren Krankenhäusern ist aktuell beherrschbar. Wir können diesen Schritt also verantworten und die Maskenpflicht in unseren Bussen und Bahnen aufheben“, sagten Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Sozialminister Kai Klose. „Damit geht gleichzeitig auch mehr Verantwortung einher. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Es ist also wichtig, dass sich alle weiterhin schützen und auf ihre Mitmenschen achten.“
Ab dem 2. Februar gilt die Maskenpflicht (FFP2) – aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes – dann nur noch beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen. „Das Tragen einer Maske ist weiterhin sinnvoll und empfehlenswert, beispielsweise bei dichtem Gedränge“, erläuterten Rhein und Klose. „Wir werden die Situation weiter im Blick behalten und beobachten, wie sich das Virus entwickelt.“