Die Förderung richtet sich an Vereine, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom deutlich höhere Energiekosten tragen mussten
Die Förderung richtet sich an Vereine, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom deutlich höhere Energiekosten tragen mussten

Hessen - Seit dem 15. Januar 2024 haben Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportbundes Hessen erneut die Möglichkeit, über das Landesprogramm "Hessen steht zusammen" eine Ausgleichszahlung für die gestiegenen Energiepreise zu beantragen. Diese zweite Förderphase deckt den Zeitraum von März bis Dezember 2023 ab und setzt ein wichtiges Signal der Unterstützung für die hessischen Sportvereine.

Hilfe in schwierigen Zeiten

Die Hessische Landesregierung reagiert damit auf die Herausforderungen, denen sich Sportvereine aufgrund der deutlich gestiegenen Energiekosten gegenübersehen. Die erste Förderphase, die von März 2022 bis Februar 2023 lief, ermöglichte bereits rund 550 Sportvereinen eine Gesamtförderung von über 1,5 Millionen Euro.

Stimmen zur Fortsetzung der Energiehilfe

Diana Stolz, die Hessische Sportministerin, betonte die Bedeutung der Förderung für den Erhalt des Vereinswesens und die Motivation im Ehrenamt. Die geleistete Unterstützung solle als Anerkennung für die Arbeit vor Ort verstanden werden und die Basis des sozialen Miteinanders in Stadt und Land stärken.

Auch Juliane Kuhlmann, Präsidentin des Landessportbunds Hessen, begrüßte die Fortführung des Programms. Sie hob hervor, dass die erhöhten Energiekosten für viele Sportvereine weiterhin eine Belastung darstellen und die Energiehilfen des Landes bereits in der ersten Runde die Vereinskassen entlasteten.

Hintergrund und Konditionen der Energiehilfen

Die Förderung richtet sich an Vereine, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom in den Jahren 2022 und 2023 deutlich höhere Energiekosten tragen mussten. Dabei werden 80 Prozent der nachweislichen Mehrkosten erstattet, maximal jedoch 5.000 Euro pro Verein. In begründeten Härtefällen sind auch Zahlungen über diese Grenze hinaus möglich. Antragsberechtigt sind neben den Mitgliedern des Landessportbundes auch der DLRG-Landesverband Hessen und dessen regionale Untergliederungen.

Die Förderung umfasst ausschließlich Energiepreissteigerungen und gilt für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Selbst Vereine, die bereits in der ersten Förderphase Unterstützung beantragt haben, können sich erneut um eine Förderung bewerben.

Die Fortsetzung der Energiehilfe unterstreicht das Engagement der hessischen Landesregierung für den Erhalt und die Stärkung des Vereinswesens in Zeiten finanzieller Herausforderungen.

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