Ab Samstag gelten im Kreis Offenbach wieder Einschränkungen (Quelle: Rodgauer Morgen)
Ab Samstag gelten im Kreis Offenbach wieder Einschränkungen (Quelle: Rodgauer Morgen)

Kreis Offenbach - Das Robert Koch-Institut hat am Donnerstagmorgen eine Inzidenz von 35,7 für den Kreis Offenbach gemeldet. Damit ist der erste Warnschwellenwert gemäß des „Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen“ überschritten. Nachdem die Inzidenz am 12. August 2021 den Wert von 35 im Kreisgebiet überschritten hat und die bisher eingegangenen positiven Befunde ein Sinken der Inzidenz nicht erwarten lassen, hat der Kreis Offenbach eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 14. August 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 13. September 2021. Gemäß dem Eskalationskonzept des Landes Hessen sollen die Beschränkungen wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden, wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wurde. Die neuen Regelungen haben wir kurz zusammengefasst.


Begrenzung von Teilnehmerzahlen

  • Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote - wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos und Konzerte - an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, sind zulässig, wenn in geschlossenen Räumen die Teilnehmerzahl 250 und im Freien 500 nicht übersteigt.
  • Die zuständige Behörde kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl gestatten, wenn die kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gewährleistet ist.
  • Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Teilnehmerzahl nicht eingerechnet.


Negativnachweis zum Einlass & bei längeren Aufenthalten

  • zum Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten bei mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern;
  • zum Einlass in innenliegende Publikumsbereiche gastronomischer Einrichtungen;
  • zum Einlass in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen oder bei längeren Aufenthalten und zwar einmal pro Aufenthaltswoche.

Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum Montag, 13. September 2021. Gemäß dem Eskalationskonzept sollen die Beschränkungen wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden, wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wurde.

Eine Übersicht über Teststellen, wo Corona-Schnelltests aktuell kostenlos erhältlich sind, kann unter www.kreis-offenbach.de/testanspruch abgerufen werden. Corona-Schutzimpfungen sind ohne Termin möglich. Alle Details sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum nachzulesen.


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