Wer andere unterstützt, muss künftig eine behördliche Anerkennung nachweisen.
Wer andere unterstützt, muss künftig eine behördliche Anerkennung nachweisen.

Kreis Offenbach - Dank des Engagements ehrenamtlicher Kräfte werden im Kreis Offenbach viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zuhause entlastet. Sogenannte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass die Betroffenen möglichst lang in ihrer häuslichen Umgebung wohnen und ihren Alltag organisieren können. Wer im gewohnten Umfeld bleibt und nicht in ein Pflegeheim umzieht, kann soziale Kontakte halten. Für die Pflegenden sowie die Helfenden aus der Nachbarschaft ändern sich von Oktober 2022 an die Modalitäten bei der Abrechnung über den Entlastungsbetrag. Wer andere unterstützt, muss künftig eine behördliche Anerkennung nachweisen.

Mit der Gesetzesänderung zur Abrechnung des Entlastungsbetrages, die im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt ist, gelten neue Bedingungen, die zur Qualitätssteigerung beitragen sollen. Die erforderliche Anerkennung bekommen Helfende beim Kreis Offenbach, Leitstelle Älterwerden, Werner-Hilpert-Straße 1 in Dietzenbach. Voraussetzung ist, dass die Nachbarschaftshelferinnen und -helfer mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind noch mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.

Zu den Voraussetzungen für die Abrechnung der Dienste gehört ferner, dass die Unterstützung auf der Basis eines ehrenamtlichen Engagements in der Nachbarschaft erfolgt und die Helfenden höchstens für drei pflegebedürftige Personen pro Kalendermonat zuständig sind. Für die Leistungen darf ausschließlich eine zeitlich pauschalisierte Aufwandsentschädigung verlangt werden. Eine grobe Orientierung kann beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn bieten. Die Gesetzesänderung schreibt außerdem die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vor. Die jüngste Schulung sollte höchstens drei Jahre zurückliegen. Ist die Teilnahmebescheinigung älter, kann beim Kreis Offenbach ein neuer Lehrgang besucht werden.

Die Fachleute der Leitstelle Älterwerden im Kreishaus empfehlen allen Helfenden, sich frühzeitig mit der Anerkennungsbehörde in Verbindung zu setzen, um die individuelle Situation zu klären und die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für die korrekte Abrechnung zu gewährleisten. In Kooperation mit der Rettungsdienstschule des Kreises Offenbach wird allen Interessierten eine Schulung zur Anerkennung angeboten. Der Termin findet am Donnerstag, 22. September 2022, in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr im Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum des Kreises Offenbach in der Gottlieb Daimler Straße 10 in Dietzenbach statt. Der Teilnahmebeitrag liegt bei 20 Euro.


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